— 207 —
88.
Falls der Tierarzt die Untersuchung auf Finnen nicht bereits vorgenommen hat, sind
von dem Trichinenschauer unmittelbar vor der Entnahme der Fleischproben beim einzelnen
Fleischstücke die Oberflächen, beim ganzen Tierkörper die nach der Schlachtung und Zer—
legung in Längshälften sowie nach Lösung der Liesen (Bauchfett) zu Tage tretenden
Fleischteile, insbesondere an den Hinterschenkeln, am Bauche, am Zwerchfell, an den
Zwischenrippenmuskeln, am Nacken sowie das Herz, die Zunge und die Kehlkopfmuskeln
auf das Vorhandensein von Finnen zu untersuchen. Das Ergebnis dieser Untersuchung
ist dem Tierarzte mitzuteilen.
89.
Im allgemeinen dürfen von einem Trichinenschauer an einem Tage nicht mehr als
20 Schweine, 40 Speck= oder 26 sonstige Fleischstücke untersucht werden. Ausnahms-
weise dürfen jedoch an einem Tage bis zu 25 Schweine, 50 Speck= oder 32 sonstige
Fleischstücke untersucht werden.
8 10.
Von den Trichinenschauern sind Schaubücher nach beifolgendem Muster zu führen,
in welche die Untersuchungen auf Trichinen und deren Ergebnisse einzutragen und durch
die Unterschrift des Beschauers zu beglaubigen sind.
Wo das Bedürfnis besteht, können für frisches und zubereitetes Fleisch besondere
Schaubücher geführt werden.
Die Schaubücher sind für jedes Kalenderjahr neu anzulegen; die abgeschlossenen sind
zehn Jahre lang aufzubewahren.