Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1903. (69)

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schauer amtlich tätig gewesen sind, können bei tadelloser Dienstführung den Ausweis als 
Trichinenschauer ohne Prüfung erhalten, wenn sie vor Ablauf eines Jahres nach Ver— 
öffentlichung dieser Vorschriften bei der zuständigen Behörde einen entsprechenden Antrag 
stellen. Von den Nachprüfungen sind sie dadurch nicht entbunden. 
12. 
Personen, welche das Fleischergewerbe, den Fleisch= oder Viehhandel betreiben, 
dürfen als Trichinenschauer nicht angestellt werden.
	        
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