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&13. Die mündliche Prüfung hat sich im allgemeinen auf folgende Gegenstände
zu erstrecken:
1. Rechtliche Vorschriften: Allgemeines Baugesetz für das Königreich Sachsen
und sonstige baupolizeiliche Bestimmungen; die für Baugewerbtreibende wich-
tigften Vorschriften der Gewerbeordnung, der Arbeiterversicherungsgesetze, des
Strafgesetzbuches, des Wechselrechts und des Brandversicherungsgesetzes; Unfall-
verhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft.
2. Grund= und Unterbau: Baugrundarten, ihre Beschaffenheit, ihr Tragver-
mögen, ihre Prüfung und Besserung; Grundwasser, Wasserhaltung und Ent-
wässerung; Abstecken der Gebäude, Ausschachtung und Sicherung der Baugrube;
Gründung bei gutem, mittlerem und schlechtem Baugrund; Schleusen, Unschädlich-
machung und Beseitigung der Schleusengase; Abortanlagen, Beseitigung der
Fäkalien; Isolierung der Grundmauern.
3. Die hauptsächlichsten Baustoffe: ihre Einteilung, allgemeinen und besonderen
Eigenschaften, ihre Gewinnung und Prüfung; Fehler und Schäden (Mauerfraß,
Holzschwamm, Fäulnis, Wurmfraß, Gußfehler, Rost) und Mittel zu ihrer Be-
seitigung; Aufbewahrung und Fällzeit der Hölzer; die Verbindungsstoffe (Luft-
und Wassermörtel, Zement), ihre Zubereitung.
4. Baukonstruktionslehre:
a) Steinkonstruktionen: Ziegel-, Bruchstein-, Hausteinmauern, Steinverbände,
Steinschnitt, Pfeiler, Bögen, Gewölbe, Treppen, Gefimse, Schornsteine,
Fußböden, Putzarbeiten;
b) Holzkonstruktionen: Holzverbindungen, verstärkte Balken, Hänge= und Spreng-
werke, Fachwände, Balkenlagen, Dachformen, Dachausmittelungen, Schif-
tungen, Dachkonstruktionen, Dacheindeckungen; Treppen, Fußböden, ein-
fache Brücken, Gerüste; Absteifungen, Unterfahren, Anschuhen;
Ze) Eisenkonstruktionen: Verbindungen durch Nieten, Schrauben und Bolzen;
Träger, ihre Auflagerung; Querverbindung, Verankerung; Säulen und
deren Gründung, eiserne Treppen; Dächer.
5. Statik und Festigkeitslehre: Statik der Baukonstruktionen; Grundbegriffe
der Festigkeitslehre; Erd-, Wasser-, Winddruck, Stütz= und Futtermauern, Fabrik-
schornsteine, Gewölbeuntersuchungen; Berechnung der Träger, Säulen, der Hänge-
und Sprengwerke, Dachbinder; Erker und Balkone.
6. Feuerungs-, Heizungs= und Lüftungsanlagen: Verbrennungsprozeß,
Brennstoffe, gewerbliche Feuerungsanlagen, Einmauerung von Dampfkesseln,
Ofen= und Zentralheizung.
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