Ort: Borna
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292 —
Brand-Kat.-Nre
oder
Probe-Eintrag.
Ergänzungssteuer-Deklaration.
Straße u. Haus-Nr.: Bahnhosstrasse, !1
Zum Zwecke der Einschähung zur Ergänzungssteuer gebe ich mein iner Wer
Zu beachten: 1 ergänzungssteuerpflichtiges Vermögen folgendermaßen an: Gememner ert
I. Ehemänner und In= 1. Grundvermögen, soweit es nicht von der Grundsteuer betroffen ist, insbesondere
haber der elterlichen Ge- Kohlenbergbaurechte und Abbaurechte, gleichviel ob auf Grund dieser Rechte ein
walt haben unter 1 und 3 Abbau stattfindet oder nicht; Kohlen, wicche nicht Gegenstand eines Kohlenbergbau=
auch das ihrer Nutznießung rechts sind, ingleichen sonstige Bodenbestandteile, welche nicht Gegenstand eines 30000
lunterliegende Vermögen der Abbaurechtes sind, sofern sie gewerbsmäßig abgebaut werderdn.
Ehefrau!. Eiehentlich er2. Dem Betriebe eines Gewerbes einschließlich der Landwirtschaft auf fremden
zugeben Grundstücken dienendes Anlage: und Betriebskapital (mit Ausnahme der
II. Das dem Betriebe der Grundstücke und Gebäude), mithin insbesondere Wasserkräfte, Wehre und andere
Land oder Forstwirtschaft Wasserbauten, Dampfkessel und Maschinen, Gerätschaften, Werkzeuge, Tiere und
auf eigenen Grundstücken senstige Betriebsmittel; Vorräte an Roh= und Hilfsstoffen, Brennmaterialien, zum
dienende Anlage= und Be- erkaufe bestimmten Waren; Vorräte an barem Gelde deutscher Währung, fremden
triebskapital ist, soweit es Geldsorten, Banknoten, Kassenscheinen, Wechseln, Schuldverschreibungen und anderen
nicht Rebenbetrieben Wertpapieren, Gold und Silber in Barren; Aktivaußenstände einschließlich der im
(Brennereien rc.) dient, von Kontokorrent laufenden Guthaben; Patent= und andere Urheberrechte, Verlagsrechte
der Ergänzungssteuer frei. und Realgewerbeberechtigungen; bei dem Betriebe der Landwirtschaft auf fremden
III. Kurshabende Wert- Grundstücken sowohl das stehende Betriebskapital (totes und lebendes Inventar) als
papiere (auch Aktien 2c.) auch das umlaufende Betriebskapital; bei dem Betriebe der Land= und Forstwirt-
sind zum Börsenkurse anzu- schaft auf eigenen Grundstücken nur das etwaigen Nebenbetrieben (Brennereien 2c.)
etzen, Hypotheken= und an- dienende Anlage= und Betriebskapital; — nach Abzug der Geschäftsschulden, soweit
dere Kapitalforderungen zum sie nicht in Hypotheken, Grundschulden, Rentenschulden, Reallasten, eingetragenen 90 600
Neunwert. Auszügen oder anderen dinglichen Grundstücksbelastungen besteegeee5 . ...
IV. Polizen über Le. 3. Sonstiges Kapitalvermögen, insowelt es nicht unter Ziffer 2 fällt, insbesondere
bens-, Kapital= oder Renten- verzinsliche und unverzinsliche apitalforderungen sowie Wertpapiere jeder Art
versicherungen kommen mit en ließlich des Wertes von Aktien oder Anteilscheinen, Kuxen, Geschäftsguthaben
dem Betrage in Ansatz, für bei Genossenschaften, Geschäftsanteilen und anderen Gesellschaftseinlagen; bares Geld
den die Versicherungsgesell- deutscher Währung, fremde Geldsorten, Banknoten und Kassenscheine mit Ausschluß
schaft die Polize zurückzu- der aus den laufenden Jahreseinnahmen vorhandenen Bestände, Gold und Silber
kaufen verpflichtet sein würde. in Barren, Patent= und andere Urheberrechte, Verlagsrechte, Kapitalwert der Rechte „
-· aqupanagen,Renten,Leibrenteu,Auszügc2c.(§1ZifferBunterddesGesetzes)....4.-1.69«....
zusammen...!«k".499...
Zu beachten: Mart
Nicht abzuziehen sind:
I. Hypotheken-, Grund= und Renten- iervon sind abzuziehen:
schulden, Polseten eingetragene Auszüge und " k 13 h 1500
andere dinglice Gundstücsekrlastungen a) an Kapitalschuhhhen;
II. die zur Bestreitung der laufenden Haus- b) an Kapitalwert der von mir zu entrichtenden
haltungskosten eingegangenen Verbindlich= Apanagen, Renten, Leibrenten 2c. (§ 21 Ziffer 2
keien Kapitalwert Rent d des Gdepres
: der Kapitalwert von Renten oder soweit diese Verbindlichkeiten nicht schon unter Nr. 2
Zuschüssen, die Kindern oder anderen Ange- 8 Abzug Geever wich ht sch
hörigen ohne geldwerte Gegenleistung zur usammen 1 500 1 500
Bestreitung des Unterhalts gewährt werden. zusammennnnnnnm
Mithin beträgt mein ergänzungssteuerpflichtiges Vermögnen . ....1C.34.7.09...
Ich versichere hiermit, daß ich die obigen Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht habe.
... . Borna. . . „am.
5. Nyvpmber. 1903.
(Volle Unterschrift:) Eruist. Heinrich. Bretsmeide#⅜
Erläuterungen.
Das Ergänzungssteuergesetz bestimmt in 88 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 24, 42, 43, 47 Absatz 1 und 2:
Die Ausführungsverordnung bestimmt in §§ 7, 14 Satz 1, 17, 18:
Anmerkung. Nach § 19 der Ausführungsverordnung zum Ergänzungssteuergesetz verbunden mit 551 Absatz 2 und 3 der Ausführungs-
verordnung zum Einkommensteuergesetz ist der Beitragspflichtige berechtigt, feink Deklaration verschlossen an die Gemeindebehörde einzureichen. Der
Gemeindebehörde ist die Eröffnung einer verschlossen eingereichten Deklaration nicht gestattet, wenn sich Name und Wohnung des Deklaranten auf der
Außenseite des Umschlags angegeben findet, auch daselbst die Schrift ausdrücklich als Ergänzungssteuer -Deklaration bezeichnet ist.