Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1903. (69)

Ort: Borna 
  
  
  
  
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292 — 
Brand-Kat.-Nre 
oder 
Probe-Eintrag. 
Ergänzungssteuer-Deklaration. 
  
Straße u. Haus-Nr.: Bahnhosstrasse, !1 
  
  
  
  
  
  
  
  
Zum Zwecke der Einschähung zur Ergänzungssteuer gebe ich mein iner Wer 
Zu beachten: 1 ergänzungssteuerpflichtiges Vermögen folgendermaßen an: Gememner ert 
I. Ehemänner und In= 1. Grundvermögen, soweit es nicht von der Grundsteuer betroffen ist, insbesondere 
haber der elterlichen Ge- Kohlenbergbaurechte und Abbaurechte, gleichviel ob auf Grund dieser Rechte ein 
walt haben unter 1 und 3 Abbau stattfindet oder nicht; Kohlen, wicche nicht Gegenstand eines Kohlenbergbau= 
auch das ihrer Nutznießung rechts sind, ingleichen sonstige Bodenbestandteile, welche nicht Gegenstand eines 30000 
lunterliegende Vermögen der Abbaurechtes sind, sofern sie gewerbsmäßig abgebaut werderdn. 
Ehefrau!. Eiehentlich er2. Dem Betriebe eines Gewerbes einschließlich der Landwirtschaft auf fremden 
zugeben Grundstücken dienendes Anlage: und Betriebskapital (mit Ausnahme der 
II. Das dem Betriebe der Grundstücke und Gebäude), mithin insbesondere Wasserkräfte, Wehre und andere 
Land oder Forstwirtschaft Wasserbauten, Dampfkessel und Maschinen, Gerätschaften, Werkzeuge, Tiere und 
auf eigenen Grundstücken senstige Betriebsmittel; Vorräte an Roh= und Hilfsstoffen, Brennmaterialien, zum 
dienende Anlage= und Be- erkaufe bestimmten Waren; Vorräte an barem Gelde deutscher Währung, fremden 
triebskapital ist, soweit es Geldsorten, Banknoten, Kassenscheinen, Wechseln, Schuldverschreibungen und anderen 
nicht Rebenbetrieben Wertpapieren, Gold und Silber in Barren; Aktivaußenstände einschließlich der im 
(Brennereien rc.) dient, von Kontokorrent laufenden Guthaben; Patent= und andere Urheberrechte, Verlagsrechte 
der Ergänzungssteuer frei. und Realgewerbeberechtigungen; bei dem Betriebe der Landwirtschaft auf fremden 
III. Kurshabende Wert- Grundstücken sowohl das stehende Betriebskapital (totes und lebendes Inventar) als 
papiere (auch Aktien 2c.) auch das umlaufende Betriebskapital; bei dem Betriebe der Land= und Forstwirt- 
sind zum Börsenkurse anzu- schaft auf eigenen Grundstücken nur das etwaigen Nebenbetrieben (Brennereien 2c.) 
etzen, Hypotheken= und an- dienende Anlage= und Betriebskapital; — nach Abzug der Geschäftsschulden, soweit 
dere Kapitalforderungen zum sie nicht in Hypotheken, Grundschulden, Rentenschulden, Reallasten, eingetragenen 90 600 
Neunwert. Auszügen oder anderen dinglichen Grundstücksbelastungen besteegeee5 . ... 
IV. Polizen über Le. 3. Sonstiges Kapitalvermögen, insowelt es nicht unter Ziffer 2 fällt, insbesondere 
bens-, Kapital= oder Renten- verzinsliche und unverzinsliche apitalforderungen sowie Wertpapiere jeder Art 
versicherungen kommen mit en ließlich des Wertes von Aktien oder Anteilscheinen, Kuxen, Geschäftsguthaben 
dem Betrage in Ansatz, für bei Genossenschaften, Geschäftsanteilen und anderen Gesellschaftseinlagen; bares Geld 
den die Versicherungsgesell- deutscher Währung, fremde Geldsorten, Banknoten und Kassenscheine mit Ausschluß 
schaft die Polize zurückzu- der aus den laufenden Jahreseinnahmen vorhandenen Bestände, Gold und Silber 
kaufen verpflichtet sein würde. in Barren, Patent= und andere Urheberrechte, Verlagsrechte, Kapitalwert der Rechte „ 
-· aqupanagen,Renten,Leibrenteu,Auszügc2c.(§1ZifferBunterddesGesetzes)....4.-1.69«.... 
zusammen...!«k".499... 
Zu beachten: Mart 
Nicht abzuziehen sind: 
I. Hypotheken-, Grund= und Renten- iervon sind abzuziehen: 
schulden, Polseten eingetragene Auszüge und " k 13 h 1500 
andere dinglice Gundstücsekrlastungen a) an Kapitalschuhhhen; 
II. die zur Bestreitung der laufenden Haus- b) an Kapitalwert der von mir zu entrichtenden 
haltungskosten eingegangenen Verbindlich= Apanagen, Renten, Leibrenten 2c. (§ 21 Ziffer 2 
keien Kapitalwert Rent d des Gdepres 
: der Kapitalwert von Renten oder soweit diese Verbindlichkeiten nicht schon unter Nr. 2 
Zuschüssen, die Kindern oder anderen Ange- 8 Abzug Geever wich ht sch 
hörigen ohne geldwerte Gegenleistung zur usammen 1 500 1 500 
Bestreitung des Unterhalts gewährt werden. zusammennnnnnnm 
Mithin beträgt mein ergänzungssteuerpflichtiges Vermögnen . ....1C.34.7.09... 
Ich versichere hiermit, daß ich die obigen Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht habe. 
... . Borna. . . „am. 
5. Nyvpmber. 1903. 
  
(Volle Unterschrift:) Eruist. Heinrich. Bretsmeide#⅜ 
Erläuterungen. 
Das Ergänzungssteuergesetz bestimmt in 88 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 24, 42, 43, 47 Absatz 1 und 2: 
Die Ausführungsverordnung bestimmt in §§ 7, 14 Satz 1, 17, 18: 
Anmerkung. Nach § 19 der Ausführungsverordnung zum Ergänzungssteuergesetz verbunden mit 551 Absatz 2 und 3 der Ausführungs- 
verordnung zum Einkommensteuergesetz ist der Beitragspflichtige berechtigt, feink Deklaration verschlossen an die Gemeindebehörde einzureichen. Der 
Gemeindebehörde ist die Eröffnung einer verschlossen eingereichten Deklaration nicht gestattet, wenn sich Name und Wohnung des Deklaranten auf der 
Außenseite des Umschlags angegeben findet, auch daselbst die Schrift ausdrücklich als Ergänzungssteuer -Deklaration bezeichnet ist.
	        
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