Zu beachten:
I. Ehemänner und In-
haber der elterlichen Ge-
walt haben unter 1 und 3
auch das ihrer Nutznießung
unterliegende Vermögen der
Ehefran beziehentlich der
Kinder mit anzugeben.
II. Das dem Betriebe der
Land= oder Forstwirtschaft
auf eigenen Grundstücken
dienende Anlage= und Be-
triebskapital ist, soweit es
nicht Nebenbetrieben
Brennereien 2c.) dient, von
der Ergänzungssteuer frei.
III. Kurshabende Wert-
papiere (auch Aktien 2cc.)
sind zum Börsenkurse anzu-
setzen, Hypotheken= und an-
dere Kapitalforderungen zum
Neunwert.
IV. Tolhzen über Le-
bens-, Kapital= oder Renten-
versicherungen kommen mit
dem Betrage in Ansatz, für
den die Versicherungsgesell-
schaft die Polize zurückzu-
kaufen verpflichtet sein würde.
293
V.
M
oder
Straße u. Haus-Nr.:
Ergänzungssteuer-Deklaration.
Zum Zwecke der Einschätzung zur Ergänzungssteuer gebe ich mein
ergänzungssteuerpflichtiges Vermögen folgendermaßen an:
1. Grundvermögen, soweit es nicht von der Grundsteuer betroffen ist, insbesondere
Kohlenbergbaurechte und Abbaurechte, gleichviel ob auf Grund dieser Rechte ein
Abbau stattfindet oder nicht; Kohlen, welche nicht Gegenstand eines Kohlenbergbau-
rechts sind, ingleichen sonstige Bodenbestandteile, welche nicht Gegenstand eines
Abbaurechtes sind, sofern sie gewerbsmäßig abgebaut werden
2. Dem Betriebe eines Gewerbes einschließlich der Landwirtschaft auf fremden
Grundstücken dienendes Anlage= und Betriebskapital (mit Ausnahme der
Grundstücke und Gebäude), mithin insbesondere Wasserkräfte, Wehre und andere
Wasserbauten, Dampfkessel und Maschinen, Gerätschaften, Werkzeuge, Tiere und
sonstige Betriebsmittel; Vorräte an Roh= und Hilfsstoffen, Brennmaterialien, zum
Verkaufe bestimmten Waren; Vorräte an barem Gelde deutscher Währung, fremden
Geldsorten, Banknoten, Kassenscheinen, Wechseln, Schuldverschreibungen und anderen
Wertpapieren, Gold und Silber in Barren; Aktivaußenstände einschließlich der im
Kontokorrent laufenden Guthaben; Patent= und andere Urheberrechte, Verlagsrechte
und Realgewerbeberechtigungen; bei dem Betriebe der Landwirtschaft auf fremden
Grundstücken sowohl das stehende Betriebskapital (totes und lebendes Inventar) als
auch das umlaufende Betriebskapital; bei dem Betriebe der Land= und Forstwirt-
schaft auf eigenen Grundstücken nur das etwaigen Nebenbetrieben (Brennereien 2c.)
dienende Anlage= und Betriebskapital; — nach Abzug der Geschäftsschulden, soweit
sie nicht in Hypotheken, Grundschulden, Rentenschulden, Reallasten, eingetragenen
Auszügen oder anderen dinglichen Grundstücksbelastungen bestehen — . . ..
8. Sonstiges Kapitalvermögen, insoweit es nicht unter Ziffer 2 fällt, insbesondere
verzinsliche und unverzinsliche Kapitalforderungen sowie Wertpapiere jeder Art
einschließlich des Wertes von Aktien oder Anteilscheinen, Kuxen, Geschäftsguthaben
bei Genossenschaften, Geschäftsanteilen und anderen Gesellschaftseinlagen; bares Geld
deutscher Währung, fremde Geldsorten, Banknoten und Kassenscheine mit Ausschluß
der aus den laufenden Jahreseinnahmen vorhandenen Bestände, Gold und Silber
in Barren, Patent= und andere Urheberrechte, Verlagsrechte, Kapitalwert der Rechte
auf Apanagen, Renten, Leibrenten, Auszüge 2c. (§ 17 Ziffer 3 unter d des Gesetzes)
zusammen
Zu beachten:
Nicht abzuziehen sind:
I. Hypotheken-, Grund= und Renten-
schulden, Reallasten, eingetragene Auszüge und
andere dingliche Grundstücksbelastungen:
III. die zur Bestreitung der laufenden Haus-
haltungskosten eingegangenen Verbindlich-
keiten;
III. der Kapitalwert von Renten oder
Zuschüffen, die Kindern oder anderen Ange-
geldwerte Gegenleistung zur
Bestreitung des Unterhalts gewährt werden.
hörigen ohne
Gemeiner Wert.
Mark
Mark
Hiervon sind abzuziehen:
a) an Kapitalschulden .......
b) an Kapitalwert der von mir zu entrichtenden
Apanagen, Renten, Leibrenten rc. (5 21 Ziffer 2
des Gesetzes). ..........
soweit diese Verbindlichkeiten nicht schon unter Nr. 2
in Abzug gelangt sind.
zusammen
Mithin beträgt mein ergänzungssteuerpflichtiges Vermögen
Ich versichere hiermit, daß ich die obigen Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht habe.
(Volle Unterschrift:)