Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1903. (69)

  
Zu beachten: 
I. Ehemänner und In- 
haber der elterlichen Ge- 
walt haben unter 1 und 3 
auch das ihrer Nutznießung 
unterliegende Vermögen der 
Ehefran beziehentlich der 
Kinder mit anzugeben. 
II. Das dem Betriebe der 
Land= oder Forstwirtschaft 
auf eigenen Grundstücken 
dienende Anlage= und Be- 
triebskapital ist, soweit es 
nicht Nebenbetrieben 
Brennereien 2c.) dient, von 
der Ergänzungssteuer frei. 
III. Kurshabende Wert- 
papiere (auch Aktien 2cc.) 
sind zum Börsenkurse anzu- 
setzen, Hypotheken= und an- 
dere Kapitalforderungen zum 
Neunwert. 
IV. Tolhzen über Le- 
bens-, Kapital= oder Renten- 
versicherungen kommen mit 
dem Betrage in Ansatz, für 
den die Versicherungsgesell- 
schaft die Polize zurückzu- 
kaufen verpflichtet sein würde. 
  
  
293 
V. 
M 
oder 
Straße u. Haus-Nr.: 
Ergänzungssteuer-Deklaration. 
Zum Zwecke der Einschätzung zur Ergänzungssteuer gebe ich mein 
ergänzungssteuerpflichtiges Vermögen folgendermaßen an: 
1. Grundvermögen, soweit es nicht von der Grundsteuer betroffen ist, insbesondere 
Kohlenbergbaurechte und Abbaurechte, gleichviel ob auf Grund dieser Rechte ein 
Abbau stattfindet oder nicht; Kohlen, welche nicht Gegenstand eines Kohlenbergbau- 
rechts sind, ingleichen sonstige Bodenbestandteile, welche nicht Gegenstand eines 
Abbaurechtes sind, sofern sie gewerbsmäßig abgebaut werden 
2. Dem Betriebe eines Gewerbes einschließlich der Landwirtschaft auf fremden 
Grundstücken dienendes Anlage= und Betriebskapital (mit Ausnahme der 
Grundstücke und Gebäude), mithin insbesondere Wasserkräfte, Wehre und andere 
Wasserbauten, Dampfkessel und Maschinen, Gerätschaften, Werkzeuge, Tiere und 
sonstige Betriebsmittel; Vorräte an Roh= und Hilfsstoffen, Brennmaterialien, zum 
Verkaufe bestimmten Waren; Vorräte an barem Gelde deutscher Währung, fremden 
Geldsorten, Banknoten, Kassenscheinen, Wechseln, Schuldverschreibungen und anderen 
Wertpapieren, Gold und Silber in Barren; Aktivaußenstände einschließlich der im 
Kontokorrent laufenden Guthaben; Patent= und andere Urheberrechte, Verlagsrechte 
und Realgewerbeberechtigungen; bei dem Betriebe der Landwirtschaft auf fremden 
Grundstücken sowohl das stehende Betriebskapital (totes und lebendes Inventar) als 
auch das umlaufende Betriebskapital; bei dem Betriebe der Land= und Forstwirt- 
schaft auf eigenen Grundstücken nur das etwaigen Nebenbetrieben (Brennereien 2c.) 
dienende Anlage= und Betriebskapital; — nach Abzug der Geschäftsschulden, soweit 
sie nicht in Hypotheken, Grundschulden, Rentenschulden, Reallasten, eingetragenen 
Auszügen oder anderen dinglichen Grundstücksbelastungen bestehen — . . .. 
8. Sonstiges Kapitalvermögen, insoweit es nicht unter Ziffer 2 fällt, insbesondere 
verzinsliche und unverzinsliche Kapitalforderungen sowie Wertpapiere jeder Art 
einschließlich des Wertes von Aktien oder Anteilscheinen, Kuxen, Geschäftsguthaben 
bei Genossenschaften, Geschäftsanteilen und anderen Gesellschaftseinlagen; bares Geld 
deutscher Währung, fremde Geldsorten, Banknoten und Kassenscheine mit Ausschluß 
der aus den laufenden Jahreseinnahmen vorhandenen Bestände, Gold und Silber 
in Barren, Patent= und andere Urheberrechte, Verlagsrechte, Kapitalwert der Rechte 
auf Apanagen, Renten, Leibrenten, Auszüge 2c. (§ 17 Ziffer 3 unter d des Gesetzes) 
zusammen 
  
Zu beachten: 
Nicht abzuziehen sind: 
I. Hypotheken-, Grund= und Renten- 
schulden, Reallasten, eingetragene Auszüge und 
andere dingliche Grundstücksbelastungen: 
III. die zur Bestreitung der laufenden Haus- 
haltungskosten eingegangenen Verbindlich- 
keiten; 
III. der Kapitalwert von Renten oder 
Zuschüffen, die Kindern oder anderen Ange- 
geldwerte Gegenleistung zur 
Bestreitung des Unterhalts gewährt werden. 
hörigen ohne 
  
Gemeiner Wert. 
Mark 
  
  
Mark 
Hiervon sind abzuziehen: 
a) an Kapitalschulden ....... 
b) an Kapitalwert der von mir zu entrichtenden 
Apanagen, Renten, Leibrenten rc. (5 21 Ziffer 2 
des Gesetzes). .......... 
soweit diese Verbindlichkeiten nicht schon unter Nr. 2 
  
in Abzug gelangt sind. 
zusammen 
  
  
  
  
Mithin beträgt mein ergänzungssteuerpflichtiges Vermögen 
Ich versichere hiermit, daß ich die obigen Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht habe. 
(Volle Unterschrift:) 
 
	        
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