Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1903. (69)

Wohnort: 
Steuerbezirk: 
Auszug aus dem Verzeichnisse O der Gemeinde 
Name des Besitzers rc.: 
Stand und Beruf desselben: 
347 
0. 
19 
Brand- 
Kat.= Nr.: 
oder 
Straße u. Haus-Nr.: 
Steuerbez.: 
Allgemeine Bezeichnung des Besitztums (bei Teilhabern unter Angabe des Anteilverhältnisses): 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Dafern das Besitztum in Gewerbe- 
  
  
  
  
  
Dafern das Besitztum in Grundstücken etablissements, Geschäftsniederlassungen Schätzung 
besteht, rie vom Besitzer nicht zu gewerb- oder Gewerbsanlagen und in Grundstücken Etwaige 
lichen Zwecken benutzt werden besteht, die vom Besitzer zu gewerb- 4 des gemeinen 
ben Z n b lichen Zwecken benutzt werden, des . Ptä besondere 
’ – = = — — Ein- Niederlassung „ 
bei sand- oder ferst ertschaftlich G tbei Z nähere Bezeichnung Angabe, wie viel Ar- fkommens nbinenree Bemerkungen 
enutzten Grundstücken: ebäuden: des Gewerbeetablisse= beiter, Arbeiterinnen, aus dem Grunksteuer zur 
Angabe des Flächen= Angabe, ob die ments, der Geschäfts- Gesellen, Werkführer, » Anlage- und „ 
gehalts Säch Grnndstücke vom WMabe db niederlassung oder Ge-Kommis und andere Besitztume Ueiwuene Erläuterung 
à) Felder, Besitzer seltsst m ginschlußwerbsanlage unter An-)Gewerbsgehilfen von der 
5 Bielen ser Hessen“ der vom eter gabe des Gegenstandes dem Betreffenden stännurch die Gemeinde- 
4) Holzungen, schaftet nrhen Benutzung vor,der Fabrikation, des dig beschäftigt werden behörde (bei Teilhabern Schätzung 
e) Gärten, oMder verpachtetGbehaltenen, Handels oder sonstigen und wie viel von jeder anteiliger Betrag) 
) Hutungen sind Gebäudeteile Gewerbebetriebs Art 
1 Mark Mark Mark 
  
  
  
Etwaige Bemerkungen der Bezirkssteuereinnahme: 
Gefertigt bei der Königlichen Bezirkssteuereinnahme 
1903. 
  
  
  
47
	        
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