Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1903. (69)

Bemerkungen. 
Lehrziel. 
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Unterprima: 2 Stunden. 
Eingehende Behandlung von Luthers Leben und wichtigsten Schriften; Refor- 
mationsgeschichte. Im Anschlusse an die Confessio Augustana (l. Teil) Besprechung 
der verschiedenen Religionen und Bekenntnisse. Schriftlektüre: vornehmlich leichtere 
Briefe. 
Oberprima: 2 Stunden. 
Das Wichtigste aus der Kirchengeschichte seit dem Reformationszeitalter unter be- 
sonderer Rücksichtnahme einerseits auf die christlichen Liebeswerke, andererseits auf die 
verschiedenen Weltanschauungen, mit denen die Kirche in diesem Zeitraume sich ausein- 
ander zu setzen hatte. Schwierigere Schriften des Neuen Testaments (größere Briefe des 
Paulus, Johannesevangelium). 
Im Anschlusse an die Bibellektüre in den Oberklassen Behandlung der wichtigsten 
Kapitel der Glaubens= und Sittenlehre. 
&# In allen Klassen, auch in den obersten, hat die praktisch -erbauliche Rücksicht 
insoweit zu walten, daß der Religionsunterricht nie den Charakter einer bloß verstandes- 
mäßigen Unterweisung annehmen darf. Fernzuhalten ist alle theologische Gelehrsamkeit. 
Nachdrücklich zu warnen ist vor Herbeiziehung unfruchtbaren Wissensstoffs bei der 
Behandlung von Kirchengeschichtlichem. 
Im Mittelpunkte des gesamten Religionsunterrichts hat die Heilige Schrift zu stehen. 
Aus der Einleitungswissenschaft ist bei Behandlung der biblischen Bücher nur das für die 
Lektüre Notwendige mitzuteilen unter Fernhaltung aller Fragen der höheren Kritik. 
Abgesehen von der unerläßlichen Einprägung des Katechismus und einer bestimmten 
Anzahl von Bibelsprüchen und Kirchenliedern ist die Gedächtniskraft der Schüler für 
diesen Unterricht sonderlich nicht in Anspruch zu nehmen. 
Wird der Unterricht an einer Anstalt von mehreren Lehrern erteilt, so haben sich 
diese wegen der einzuhaltenden Lehrgänge und zu stellenden Forderungen zu einigen. 
Bei jedem geeigneten Anlasse haben die Religionslehrer den Schülern die Ver- 
pflichtung zum regelmäßigen Besuche des Gottesdienstes nahezulegen. 
Die Texte der vorangegangenen oder bevorstehenden Sonn= und Festtage sind öfters 
im Unterrichte kurz zu besprechen. 
Beutsch. 
89. Der deutsche Unterricht hat die Schüler dahin zu fördern, daß sie in ihrer 
Muttersprache schriftlich und mündlich ihre Gedanken klar, wohl geordnet und sprachrichtig 
auszudrücken vermögen.
	        
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