Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1903. (69)

Einschätzung zur Einkommen= und Ergänzungssteuer. 19 
Wegzug-s-MAachricht. 
Vor= und Zuname, Lebensalter: 
Stand, Beruf und Erwerb: 
ist verzogen von nach 
Vorhergehende Veranlagung zur 
  
  
  
  
a) A e). A 
b) - 1) 
— e). B- 8). 
S S . 
3 d) QJ ½“ Abzug " 
Abzug Sp. 10 " steuerpfl. Vermögen 
S 6. 
2 212 8 Liegt Antrag auf Veranlagung durch die Er- 
steuerpfl. Eink. A gänzungssteuerkommission vor? 
Zahl der bei der Veranlagung gemäß § 12 Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes zu berück- 
sichtigenden Familienglieder: 
  
Bemerkungen: 
Beilagen: .% Esn*'? % 
Dellarationen, Die Einschätzungs-Kommission 
Schätzungsnachw. Z„ . 
im Distrikt des Steuerbezirks 
Der Beitragspflichtige ist Der Beitragspflichtige ist aufgenommen worden im 
Orte 
verzogen. in das Kataster unter 
„am in die Zuwachsliste unter
	        
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