Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1903. (69)

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Geseh- und Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen. 
12. Stück vom Jahre 1903. 
  
  
  
  
Juhalt: Nr. 31. Vererdnung, die veränderte Einrichtung der Kommission für das Veterinärwesen betr. S. 417.= 
— Nr. 32. Bekanntmachung, die Enteignung zur Erbauung eines Rangierbahnhofes in Engelsdorf betr. 
S. 421. 
  
Nr. 31. Verordnung, 
die veränderte Einrichtung der Kommission für das Veterinärwesen 
betreffend: 
vom 23. März 1903. 
Nachdem an Stelle der Tierarzneischule die Tierärztliche Hochschule getreten und für 
deren Besuch eine erhöhte Vorbildung vorgeschrieben worden ist, ist es für angemessen 
befunden worden, diese Hochschule unmittelbar dem Ministerium des Innern zu unter— 
stellen, demzufolge aber die Verwaltung der inneren Angelegenheiten derselben dem Ge— 
schäftsbereiche der Kommission für das Veterinärwesen zu entnehmen und sie eigenen Or— 
ganen der Hochschule zu übertragen. 
Hiernach und um zugleich in Ansehung der Zusammensetzung der Kommission für 
das Veterinärwesen sowie sonst den veränderten Verhältnissen Rechnung zu tragen, wird 
mit Genehmigung Seiner Majestät des Königs unter Aufhebung der Verordnung vom 
14. Juni 1856, die Einrichtung einer Kommission für das Veterinärwesen betreffend, 
verordnet wie folgt: 
&# 1. Die Kommission für das Veterinärwesen besteht aus einem vom Ministerium 
des Innern mit dem Vorsitze und der Geschäftsleitung beauftragten Königlichen Kom- 
missar, dem Landestierarzt, dem Landestierzuchtdirektor und einer Anzahl vom Ministerium 
des Innern zu bestimmender Professoren der Tierärztlichen Hochschule als ordentlichen 
Mitgliedern. 
  
Ausgegeben zu Dresden den 25. April 1903. 58
	        
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