Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1903. (69)

— 424 — 
Fünfker Nachtrag 
zu dem Verzeichnisse der den Militäranwärtern im Königlich Sächsischen 
Staatsdienste vorbehaltenen Stellen. 
  
  
  
  
3 Angabe Bezeichnung 
Bezeichnung bei den für Militär- dereeehrden a 
1 t t 3- 
der unag kischiman= » werbungen zu richten Bemerkungen. 
Stellen, in welchem sind, wenn es nicht die 
Stellen. Uumffange dieselben Behörde selbst ist, bei 
« vorbehalten sind welcher die Anstellung 
· gewünscht wird. 
  
  
Die 3. Spalte des 2. Absatzes des Abschnitts: 
I. Bei sämtlichen Verwaltungen 
— G.= u. V.-Bl. 1895 S. 111 — 
ist zu vervollständigen und erhält folgende Fassung: 
Wegen den Stellen 
der Diener im Ge- 
schäftsbereiche derl., 
II., III. Abteilung 
des Ministeriums 
1 des Innern — mit 
Ausnahme jedoch 
derjenigen bei der 
Polizeidirektion zu 
Dresden — an 
dieses. 
  
  
Der Abschnitt 
III. Ministerium des Innern 
— G.= u. V.-Bl. 1902 S. 110 flg. — 
wird in nachstehender Weise berichtigt: 
Bei Ziffer 2 muß es statt „Kunstakademie und Kunstgewerbeschule zu Leipzig“ heißen: 
Akademie für graphische Künste und Guch- 
gewerbe in Leipzig.
	        
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