Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1903. (69)

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S. 381) über die Standfestigkeit freistehender hoher Schornsteine folgende Bestimmungen 
zu treffen: 
I. Stabilitätsnachweis. 
Aus dem der Bauanzeige für Schornsteine von mehr als 12 m Höhe nach § 106 
Absatz 2 des Allgemeinen Baugesetzes für das Königreich Sachsen vom 1. Juli 1900 
beizufügenden Stabilitätsnachweise muß genau zu entnehmen sein, bis zu welchem Grade 
die verwendeten Baustoffe in den gefährlichsten Querschnitten des Bauwerkes, insbesondere 
in den untersten Absatzfugen des Schornsteinschaftes und in der Fuge zwischen Sockel 
und Grundmauerwerk oder in der Fuge über dem etwa vorhandenen Sockelvorsprung, 
in Anspruch genommen werden, sowie welche Belastung der Untergrund erfährt. 
II. Winddruck. 
1. Als maßgebender Winddruck W gegen eine zur Windrichtung senkrechte Fläche 
soll bei Schornsteinen in der Regel ein Wert: 
W — 115 +0O, H kg/qm 
in Rechnung gestellt werden. H bedeutet die gesamte Schornsteinhöhe einschließlich 
Sockel in Metern. Dem Ermessen der Baupolizeibehörden bleibt vorbehalten, in besonders 
gefährdeten Lagen die Annahme eines höheren Winddrucks zu fordern. 
2. Etwaiger Einfluß der Saugwirkung auf der der Windrichtung entgegengesetzten 
Seite ist in diesem Werte enthalten. 
3. Der durch anstoßende oder umschließende Gebäude gewährte Schutz des Schorn- 
steines gegen Winddruck soll in der Regel unberücksichtigt bleiben. 
4. Als Winddruckfläche ist die Fläche des lotrechten Achsschnittes einer Schornstein- 
säule anzusehen. Bei eckigen Schornsteinen ist dieser Schnitt rechtwinklig zu zwei gegen- 
überstehenden Flächen zu legen. 
5. Bedeutet F den Flächeninhalt dieses Schnittes, so ist die Größe des Winddruckes 
anzunehmen: 
bei runden Schornsteinen zu 0,67. F. W. 
„ achteckigen „ „ 0,71. F. W. 
„ rechteckigen „ „ 1,00. F. W. 
6. Diese Werte des Winddruckes gelten auch dann, wenn der Wind über Eck weht. 
Letztere Windrichtung ist maßgebend für die Bestimmung der größten Kantenpressung bei 
eckigen Schornsteinen. 
7. Als Angriffspunkt des gegen eine Schornsteinsäule wirkenden Winddruckes, 
dessen Richtung wagerecht anzunehmen ist, ist der Schwerpunkt des lotrechten Achsschnittes 
dieser Säule anzusehen.
	        
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