Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1903. (69)

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Berechnung vorausgesetzten Festigkeiten zu führen. Wird dieser Nachweis für ganze 
Mauerkörper in dem erforderlichen Umfange erbracht, so können die nach der vorstehenden 
Vorschrift sich ergebenden höheren Beanspruchungen bis zu einer Höchstgrenze von 25 
kg/qem zugelassen werden, keinesfalls darf aber für dz ein höherer Wert als 0 der 
Bruchlast des Mauerwerkes in Ansatz kommen. 
3. Die höchste Kantenpressung, mit welcher das Schornsteinfundament unter Be- 
rücksichtigung des Winddruckmomentes den Erdboden belastet, soll bei gutem Baugrund 
in der Regel 3 k8/qem nicht übersteigen und nur in Ausnahmefällen 4 k8/9qem erreichen. 
Dabei ist die Bedingung zu erfüllen, daß sich auf der Windseite das Fundament nicht 
vom Boden abhebt. 
Dresden, am 22. April 1903. 
Ministerium des Innern. 
Für den Minister. 
Merz. 
Benndorf. 
  
Druck und Berlag der Königl. Hofduchdruckerei von C. C. Meinhold & Söhne, Dresden.
	        
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