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Gesetz- und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen.
17. Stück vom Jahre 1903.
... G§ —— — — —— — —— —
Inhalt: Nr. 45. Verordnung, die Enteignung von Grundeigentum zur Erbauung einer Eisenbahn von Berg-
giebhübel nach Gottleuba betr. S. 485. — Nr. 46. Verordnung, Maßregeln zur Abwehr und Unterdrückung
der Hühnerpest betr. S. 486. — Nr. 47. Vorschriften über den Geschäftsbetrieb der Versteigerer. S. 486.
— Nr. 48. Verordnung über den Beistand bei Vollstreckung von Entscheidungen und Verfügungen der
Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichte der deutschen Bundesstaaten. S. 492. — Nr. 49. Verord-
nung, Leichentransporte betr. S. 494. — Nr. 50. Verordnung, die Enteignung von Grundeigentum
zur Erbauung einer schmalsvurigen Nebenbahn von Thum über Ehrenfriedersdorf nach Geyer betr. S. 500.
Nr. 45. Verordnung,
die Enteignung von Grundeigentum zur Erbauung einer Eisenbahn von
Berggießhübel nach Gottleuba betreffend;
vom 26. Mai 1903.
Mit Allerhöchster Genehmigung und auf Grund der in der ständischen Schrift vom
11. Mai 1900 erteilten Ermächtigung wird hiermit behufs Fortsetzung der normal-
spurigen Nebenbahn Pirna — Berggießhübel bis nach Gottleuba und zur Ausführung
der dabei erforderlichen Anschlußgleise das Enteignungsverfahren angeordnet.
Auf dieses Verfahren finden die Vorschriften des Enteignungsgesetzes vom 24. Juni
1902 Anwendung.
Dresden, am 26. Mai 1903.
Ministerium des Innern.
v. Metzsch.
Effler.
Ausgegeben zu Dresden den 26. Juni 1903. 70