Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1903. (69)

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Nr. 75. Bekanntmachung, 
die Vornahme einer weiteren Ergänzungswahl für die I. Kammer der 
Ständeversammlung betreffend; 
vom 24 Ofrtober 1903. 
Nechdem nächst der in der Bekanntmachung des unterzeichneten Ministerlums vom 
21. laufenden Monats erwähnten Stelle der in § 63 unter Nr. 13 der Verfassungs- 
urkunde, in Verbindung mit Punkt III des Gesetzes, einige Abänderungen der Ver- 
fassungsurkunde betreffend, vom 3. Dezember 1868, bezeichneten Art in der I. Kammer 
der Ständeversammlung neuerlich infolge freiwilliger Mandatsniederlegung seitens des 
bisherigen Inhabers eine weitere solche Stelle, ebenfalls in der Oberlausitz, zur Er- 
ledigung gekommen ist, wird die Vornahme einer Neuwahl auch für diese Stelle unter 
Bezugnahme auf die deshalb an den Landesältesten der Oberlausitz ergehende besondere 
Verordnung hiermit angeordnet. 
Dresden, am 24. Oktober 1903. 
Ministerium des Innern. 
v. Metzsch. 
Paulig. 
  
Druck und Berlas der Konigl. Hofbuchdruckerei von C. C. Meinbold & Söhne, Dresden.
	        
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