Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1903. (69)

Lehrziel. 
Verteilung 
des Unter- 
richtsstoffs. 
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trigonometrischen Ubungen ist tunlichst auf Erd= und Himmelskunde Rücksicht zu 
nehmen. 
6. Bei keinem Unterrichte ist so sehr wie bei dem mathematischen das Arbeiten nach 
einem festen Lehrplane und ein genaues Ineinandergreifen der Lehrgänge und Methoden 
erforderlich. Daraus erwächst für die an derselben Schule wirkenden Lehrer des Faches 
die Verpflichtung, über den einzuhaltenden Lehrgang sich zu verständigen und an das 
dabei Vereinbarte sich gewissenhaft zu halten. 
Zeichnen. 
a) Linearzeichnen und darstellende Geometrie. 
36. Kenntnis der wichtigsten geometrischen Formen und Konstruktionen, Fertig- 
keit im Gebrauche der Zeicheninstrumente. Einige Geübtheit in der räumlichen An- 
schauung. Bekanntschaft mit der rechtwinkeligen, schiefwinkeligen und zentralen Pro- 
jektion. 
Vorübungen: 
Elementare Ubungen im Gebrauche des Reißzeugs, der Winkel, des Maßstabs und 
planimetrische Elementarkonstruktionen sind in den Klassen IV bis Ib im Anschlusse an 
den geometrischen Unterricht öfters vorzunehmen. 
Obersekunda: 2 Stunden. 
Rechtwinkelige Projektion von Punkten und Strecken. Die wichtigsten stereometrischen 
Körper im Grundriß und Aufriß. Einfache Netzentwickelungen. Darstellung unbegrenzter 
Geraden und Ebenen sowie des Kreises in verschiedenen Lagen. 
Unterprima: 2 Stunden. 
Drehungen um Achsen. Ebene und Ebene. Gerade und Ebene. Ebene Schnitte der 
Polyeder, des Cylinders, des Kegels und der Kugel. Abwickelungen. Herstellung ein- 
facher Modelle. 
Oberprima: 2 Stunden. 
Einfachere Durchdringungen der wichtigsten ebenflächig und krummflächig begrenzten 
Körper. 
Die schiefwinkelige Projektion (Schattenkonstruktionen). Elemente der Zentral-= 
projektion bis zum Gebrauche der Fluchtpunkte und der Fluchtlinien. In beiden Primen 
gelegentlich Anwendungen des Vorgetragenen auf Stereometrie, Kristallographie, mathe- 
matische Erd= und Himmelskunde.
	        
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