Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1903. (69)

— 579 — 
Gesetz- und Verordnungablatt 
für das Königreich Sachsen. 
27. Stück vom Jahre 1903. 
  
  
Inhalt: Nr. 84. Verordnung, den Verkehr mit Geheimmitteln und ähnlichen Arzneimitteln betr. S. 579. — 
Nr. 85. Verordnung, eine Ergänzung der Hofrangordnung vom 21. August 1862 betr. S. 584. — 
Nr. 86. Bekanntmachung, die Zusammensetzung des Landtagsausschusses zu Verwaltung der Staats- 
schulden betr. S. 584. — Nr. 87. Bekanntmachung, die Eröffnung des Betriebes auf der normalspurigen 
Nebeneisenbahn Lottengrün-Theuma betr. S. 585. — Nr. 88. Bekanntmachung, die Eröffnung des 
Betriebes auf der normalspurigen Nebeneisenbahn Chemnitz-Obergrüna betr. S. 586. — Nr. 89. Gesetz, 
die vorläufige Erhebung der Steuern und Abgaben im Jahre 1904 betr. S. 586. 
  
Nr. 84. Verordnung, 
den Verkehr mit Geheimmitteln und ähnlichen Arzneimitteln betreffend; 
vom 30. November 1903. 
Zur Herbeiführung gleichförmiger Vorschriften über den Verkehr mit Geheimmitteln 
und ähnlichen Arzneimitteln wird in Verfolg des Bundesratsbeschlusses vom 23. Mai 
dieses Jahres hierdurch folgendes verordnet: 
& 1. Auf den Verkehr mit denjenigen Geheimmitteln und ähnlichen Arzneimitteln, 
welche in den Anlagen A und B aufgeführt sind, finden die nachstehenden Vorschriften 
Anwendung; die Ergänzung der Anlagen bleibt vorbehalten. 
s.Die Gefäße und die äußeren Umhüllungen, in denen diese Mittel abgegeben 
werden, müssen mit einer Inschrift versehen sein, welche den Namen des Mittels und 
den Namen oder die Firma des Verfertigers deutlich ersehen läßt. Außerdem muß die 
Inschrift auf den Gefäßen oder den äußeren Umhüllungen den Namen oder die Firma 
des Geschäfts, in welchem das Mittel verabfolgt wird, und die Höhe des Abgabepreises 
enthalten; diese Bestimmung findet auf den Großhandel keine Anwendung. 
Es ist verboten, auf den Gefäßen oder äußeren Umhüllungen, in denen ein solches 
Mittel abgegeben wird, Anpreisungen, insbesondere Empfehlungen, Bestätigungen von 
Heilerfolgen, gutachtliche Außerungen oder Danksagungen, in denen dem Mittel eine 
  
  
Ausgegeben zu Dresden den 21. Dezember 1903. 86 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.