Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1903. (69)

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&6. Die über die Niederschlagsbeobachtungen geführten Tabellen sind von den Be- 
obachtern sofort nach Schluß jeden Monats der Straßen= und Wasserbauinspektion des 
Bezirks zuzustellen und von dieser nach Nachrechnung und Bestätigung an die Wasserbau- 
direktion weiterzugeben. Wegen Abstellung etwaiger Mängel gelten die Vorschriften in 
§ 10 letzter Absatz. 
b) Die Gekahrenmarkenstellen. 
& 7. Zur Beobachtung und Weitermeldung der unmittelbaren Wasserstands- 
bewegungen in den Wasserläufen sind zunächst und bis durch regelmäßige und ein- 
gehende Pegelbeobachtungen und durch die Verarbeitung des anzusammelnden Beobach- 
tungsmaterials weitere Unterlagen für eine genauere Mitteilung der zu erwartenden 
Hochwasserstände gewonnen sein werden (siehe Abschnitt III), an geeigneten Stellen des 
Wasserlaufs Gefahrenmarken anzubringen, und die Hochwasseranschwellungen zu melden, 
sobald die einzelnen Gefahrenmarken erreicht find. 
Um für die zu erwartende Höhe dieser Anschwellungen einen Anhalt zu haben, müssen 
bei möglichst vielen am Wasserlaufe gelegenen Stellen auf Grund der bisherigen Er- 
fahrungen die verschiedenen einander entsprechenden (korrespondierenden) Wasserstände 
von dem niedrigsten bis zum höchsten Wasserstande und insbesondere der Gefahren= oder 
Uberflutungswasserstand ermittelt und vorläufig festgestellt werden. 
&##. Die einzelnen Wasserstände sind an jederzeit bequem zugänglichen, zur steten 
Beobachtung geeigneten, der Zerstörung nicht ausgesetzten, gegen Strömung und Eisgang 
geschützten Uferstellen innerhalb möglichst gleichmäßiger Flußstrecken oder in einem mit 
dem Strome in unmittelbarer Verbindung stehenden Wasserarme kenntlich zu machen. 
Dazu wird bei jeder solchen Stelle der Höhenunterschied zwischen Gefahren= oder Über- 
flutungs= und höchstem Wasserstand in etwa 5 oder mehr gleiche Teile von je 25 bis 50 cm 
geteilt. Mit dem Gefahren= oder Uberflutungswasserstande beginnend, ist alsdann diese 
Skala aufwärts durch mit Buchstaben (A, B, C 2c.) oder Zahlen (1, 2, 3 2c.) versehene 
metallene (kupferne oder eiserne) Klammern oder in ähnlicher Weise zu bezeichnen, Ge- 
fahrenmarken. 
Die Skalen der einander entsprechenden Wasserstände werden zu Meldungen für die 
zu erwartenden Flußanschwellungen benutzt. Wird z. B. von 4 gemeldet, daß das Wasser 
bis zur Höhe Marke C gestiegen ist, so kann in 9 erwartet werden, daß dort der Wasser- 
stand die korrespondierende Höhe C erreichen wird: 
9 *
	        
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