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&6. Die über die Niederschlagsbeobachtungen geführten Tabellen sind von den Be-
obachtern sofort nach Schluß jeden Monats der Straßen= und Wasserbauinspektion des
Bezirks zuzustellen und von dieser nach Nachrechnung und Bestätigung an die Wasserbau-
direktion weiterzugeben. Wegen Abstellung etwaiger Mängel gelten die Vorschriften in
§ 10 letzter Absatz.
b) Die Gekahrenmarkenstellen.
& 7. Zur Beobachtung und Weitermeldung der unmittelbaren Wasserstands-
bewegungen in den Wasserläufen sind zunächst und bis durch regelmäßige und ein-
gehende Pegelbeobachtungen und durch die Verarbeitung des anzusammelnden Beobach-
tungsmaterials weitere Unterlagen für eine genauere Mitteilung der zu erwartenden
Hochwasserstände gewonnen sein werden (siehe Abschnitt III), an geeigneten Stellen des
Wasserlaufs Gefahrenmarken anzubringen, und die Hochwasseranschwellungen zu melden,
sobald die einzelnen Gefahrenmarken erreicht find.
Um für die zu erwartende Höhe dieser Anschwellungen einen Anhalt zu haben, müssen
bei möglichst vielen am Wasserlaufe gelegenen Stellen auf Grund der bisherigen Er-
fahrungen die verschiedenen einander entsprechenden (korrespondierenden) Wasserstände
von dem niedrigsten bis zum höchsten Wasserstande und insbesondere der Gefahren= oder
Uberflutungswasserstand ermittelt und vorläufig festgestellt werden.
#. Die einzelnen Wasserstände sind an jederzeit bequem zugänglichen, zur steten
Beobachtung geeigneten, der Zerstörung nicht ausgesetzten, gegen Strömung und Eisgang
geschützten Uferstellen innerhalb möglichst gleichmäßiger Flußstrecken oder in einem mit
dem Strome in unmittelbarer Verbindung stehenden Wasserarme kenntlich zu machen.
Dazu wird bei jeder solchen Stelle der Höhenunterschied zwischen Gefahren= oder Über-
flutungs= und höchstem Wasserstand in etwa 5 oder mehr gleiche Teile von je 25 bis 50 cm
geteilt. Mit dem Gefahren= oder Uberflutungswasserstande beginnend, ist alsdann diese
Skala aufwärts durch mit Buchstaben (A, B, C 2c.) oder Zahlen (1, 2, 3 2c.) versehene
metallene (kupferne oder eiserne) Klammern oder in ähnlicher Weise zu bezeichnen, Ge-
fahrenmarken.
Die Skalen der einander entsprechenden Wasserstände werden zu Meldungen für die
zu erwartenden Flußanschwellungen benutzt. Wird z. B. von 4 gemeldet, daß das Wasser
bis zur Höhe Marke C gestiegen ist, so kann in 9 erwartet werden, daß dort der Wasser-
stand die korrespondierende Höhe C erreichen wird:
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