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häufig zu wechselnde Umschläge mit abgekochtem Wasser anzuwenden. Wenn die Pocken
sich öffnen, ist die Impfstelle mit einem vorher in Wasser ausgekochten und in kaltes
abgekochtes Wasser getauchten Leinwandbausch zu bedecken und über diesem Leinwandbausch
eine reine weiche Binde so um den Arm zu legen, daß die Impfstelle bedeckt bleibt, aber
nicht gedrückt wird. Dieser Verband ist täglich zweimal zu erneuern. Zeigt sich beim
Abnehmen des Verbandes, daß die Leinwand oder diese und die Binde an dem Arme
festklebt, so müssen zunächst die verklebten Stellen durch Betupfen mit ausgekochten und in
laues abgekochtes Wasser getauchten Leinwandläppchen erweicht werden. Gebrauchte Watte
und gebrauchtes Verbandzeug sind zu verbrennen.
Bei jeder erheblichen, nach der Impfung entstehenden Erkrankung ist ein Arzt zuzuziehen;
der Impfarzt ist von jeder solchen Erkrankung, welche vor der Nachschau oder innerhalb
14 Tagen nach derselben eintritt, in Kenntnis zu setzen.
11.
An dem im Impftermine bekannt zu gebenden Tage erscheinen die Impflinge zur
Nachschau. Kann ein Kind am Tage der Nachschau wegen erheblicher Erkrankung, oder
weil in dem Hause eine ansteckende Krankheit herrscht (8§ 1), nicht in das Impflokal gebracht
werden, so haben die Eltern oder deren Vertreter dieses spätestens am Termintage dem
Impfarzt anzuzeigen.
812.
Der Impfschein ist sorgfältig aufzubewahren.
B. Für Wiederimpflinge.
l 1.
Aus einem Hause, in welchem ansteckende Krankheiten, wie Scharlach, Masern, Diph-
therie, Croup, Keuchhusten, Flecktyphus, rosenartige Entzündungen oder die natürlichen
Pocken herrschen, dürfen die Impflinge zum allgemeinen Termine nicht kommen.
82.
Die Kinder sollen im Impftermine mit reiner Haut, reiner Wäsche und in sauberen
Kleidern erscheinen.
83.
Auch nach dem Impfen ist möglichst große Reinhaltung des Impflings die wichtigste
Pflicht.