Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1905. (71)

Nr. 58. Bekanntmachung, 
eine weitere Abänderung des der Bekanntmachung vom 26. Januar 1864 
beigefügten Verzeichnisses über die Zuweisung der in den Oberlausitzer 
Parochien lebenden fremden Konfessionsverwandten an die Geistlichen ihres 
Glaubens betreffend; 
vom 5. September 1905. 
Zur geistlichen Versorgung der katholischen Einwohner des Ortes Hainitz mit Umgegend 
ist ein eigener katholischer Geistlicher als capellanus expositus des Pfarramtes „zu 
Unserer Lieben Frau“ in Bautzen mit dem Wohnsitze in Hainitz berufen worden. Mit 
Genehmigung des Königlichen Ministeriums des Kultus und öffentlichen Unterrichts und 
im Einverständnis mit dem Domstiftlichen Konsistorium St. Petri zu Bautzen wird zur 
weiteren Berichtigung des der Bekanntmachung vom 26. Januar 1864 (G. u. V.-Bl. 
S. 40) beigefügten Verzeichnisses über die Zuweisung der in den Oberlausitzer Parochien 
lebenden fremden Konfessionsverwandten an die Geistlichen ihres Glaubens hierdurch zur 
öffentlichen Kenmmis gebracht, daß die katholischen Einwohner der Ortschaften Berge, 
Boblitz, Ober= und Nieder-Bederwitz, Cosul, Cunewalde, Denkwitz, Groß= und Klein- 
Döbschütz, Eulowitz und Neu-Eulowitz, Hainitz, Halbendorf, Köblitz, Groß= und Klein- 
Kunitz, Lehn, Mönchswalde, Obergurig, Großpostwitz, Rascha, Rodewitz mit Sonnenberg, 
Schönberg, Suppo, Weigsdorf und Wurbis künfrig hinsichtlich der Sacr## und Ministerial- 
handlungen an den Geistlichen zu Hainitz gewiesen werden, jedoch ohne Anderung der 
bestehenden Parochialbezirke und der Verpflichtung der betreffenden Personen, zu den 
Lasten der Parochien, in denen sie wohnen, auch fernerhin vom Grundbesitze beizutragen. 
Bautzen, am 5. September 1905. 
Königliche Kreishauptmannschaft. 
v. Schlieben. 
Fritzssche.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.