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h) aus der zweiten Kammer
als Mitglieder:
der vorsitzende Direktor des Landwirtschaft-
lichen Kreditvereins im Königreiche
Sachsen, Geheime Hofrat Dr. jur.
Mehnert auf Medingen,
der Rechtsanwalt, Geheime
Dr. jur. Schill in Leipzig,
Justizrat
der Rechtsanwalt und Rittergutsbesitzer,
Geheime Hofrat Opitz auf Treuen
oberen Teils;
als Stellvertreter:
der Rittergutsbesitzer, Geheime Okonomie-
rat Hähnel auf Kuppritz bei Pommritz,
der Lehngutsbesitzer, Direktor des Landwirt-
schaftlichen Kreditvereins im Königreiche
Sachsen, Geheime Okonomierat Schubart
in Euba bei Niederwiesa,
der Syndikus der Handels= und Gewerbe-
kammer zu Zittau, Rollfuß in Zittan.
Die Mitglieder haben durch Wahl aus ihrer Mitte den Geheimen Hofrat Dr. jur.
Mehnert zum Vorsitzenden und den Rittergutsbesitzer, Domherrn Trützschler Freiherrn
r
zum Falkenstein zu dessen Stellvertreter bestimmt.
Nach Maßgabe von § 17 des Gesetzes vom 29. September 1834, die Einrichtung
der Staatsschuldenkasse betreffend, wird dies hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht.
In der Person des bei dieser Kasse angestellten Oberbuchhalters, Kammerrats Friedrich
Otmar Dittrich, ist keine Anderung eingetreten. Zum Stellvertreter des Oberbuchhalters
ist der Staatsschuldenbuchhalter Karl August Emil Israel bestellt worden.
Dresden, den 4. Dezember 1905.
Finanzministerium.
Dr. Rüger.
Naumann.
Nr. 76. Verordnung,
die Abänderung einiger Bestimmungen über den Verkehr von Straßen-
lokomotiven auf öffentlichen Wegen betreffend;
vom 8. Dezember 1905.
*
Mir Rücksicht auf den in den größeren Städten veränderten und stetig gewachsenen
Straßenverkehr und zur größeren Sicherheit dieses Verkehrs werden die der Verordnung,