— 1 —
Gesetz- und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen.
1. Stück vom Jahre 1905.
Juhalt: Nr. 1. Bekanntmachung, die Fesisetzung des Betrags der für die Naturalverpflegung der Truppen
im Jabre 1905 zu gewährenden Vergltung betr. S. 1. — Nr. 2. Bekanntmachung, die Eröoffnung des
Betriebes auf der Teilstrecke Wolfspfütz — Weißensand der im Bau begriffenen normalspurigen Nebeneisenbahn
Lengenfeld — Mylau — Gölstzschtalbrücke betr. S. 2. — Nr. 3. Verordnung, enthaltend eine Abänderung
der Verordnung vom 9. Januar 1894, strom= und schiffahrtspolizeiliche Vorschriften für die Schiffahrt und Flößerei
auf der Elbe betr. S. 2. — Nr. 4. Bekanntmachung, die Zablung von Ablösungskapitalzinsen, Trank-
steuerentschädigungen usw. betr. S. 5. — Nr. 5. Verordnung, betr. die Unterbringung von Kranken in nicht
unter unmittelbarer Berwaltung des Staates stehende Anstalten für Geisteskranke und Geistesschwache. S 6.
— Nr 6. Verordnung, die Verleihung des Enteignungerechtes für den Bau einer neuen öffentlichen Straße
zwischen Niederschmiedeberg und Hirschleithe betr. S. 7. — Nr. 7. Verordnung zur Ausführung des Ge-
setzes vom 1. Juli 1004, den Staatshausbalt betr. S. 8.
Nr. 1. Bekanntmachung,
die Festsetzung des Betrags der für die Naturalverpflegung der Truppen
im Jahre 1905 zu gewährenden Vergütung betreffend;
vom 28. Dezember 1904.
Nach der seitens des Herrn Reichskanzlers in Nr. 303 des Deutschen Reichsanzeigers
vom Jahre 1904 erlassenen Bekanntmachung vom 23. Dezember 1904 ist auf Grund
der Vorschriften in § 4 und § 9 Ziffer 2 des Gesetzes über die Naturalleistungen für die
bewaffnete Macht im Frieden (R.-G.-Bl. 189 8 S. 361) der Betrag der für die Natural-
verpflegung marschierender usw. Truppen zu gewährenden Vergütung für das Jahr 1905
dahin festgestellt worden, daß an Vergütung für Mann und Tag zu gewähren ist:
mit Brot: ohne Brot:
a) für die volle Tageskost 80 65 4.
b) MMittagskost 40 35
c) Aobendkost 25 20—
d) - Morgenkost 15 10
Dresden, den 28. Dezember 1904.
Kriegsministerium.
Frhr. v. Hausen. Günther.
Ausgegeben zu Dresden den 25. Januar 1905. 1.