Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1905. (71)

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Gesetz- und Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen. 
1. Stück vom Jahre 1905. 
  
  
Juhalt: Nr. 1. Bekanntmachung, die Fesisetzung des Betrags der für die Naturalverpflegung der Truppen 
im Jabre 1905 zu gewährenden Vergltung betr. S. 1. — Nr. 2. Bekanntmachung, die Eröoffnung des 
Betriebes auf der Teilstrecke Wolfspfütz — Weißensand der im Bau begriffenen normalspurigen Nebeneisenbahn 
Lengenfeld — Mylau — Gölstzschtalbrücke betr. S. 2. — Nr. 3. Verordnung, enthaltend eine Abänderung 
der Verordnung vom 9. Januar 1894, strom= und schiffahrtspolizeiliche Vorschriften für die Schiffahrt und Flößerei 
auf der Elbe betr. S. 2. — Nr. 4. Bekanntmachung, die Zablung von Ablösungskapitalzinsen, Trank- 
steuerentschädigungen usw. betr. S. 5. — Nr. 5. Verordnung, betr. die Unterbringung von Kranken in nicht 
unter unmittelbarer Berwaltung des Staates stehende Anstalten für Geisteskranke und Geistesschwache. S 6. 
— Nr 6. Verordnung, die Verleihung des Enteignungerechtes für den Bau einer neuen öffentlichen Straße 
zwischen Niederschmiedeberg und Hirschleithe betr. S. 7. — Nr. 7. Verordnung zur Ausführung des Ge- 
setzes vom 1. Juli 1004, den Staatshausbalt betr. S. 8. 
Nr. 1. Bekanntmachung, 
die Festsetzung des Betrags der für die Naturalverpflegung der Truppen 
im Jahre 1905 zu gewährenden Vergütung betreffend; 
vom 28. Dezember 1904. 
Nach der seitens des Herrn Reichskanzlers in Nr. 303 des Deutschen Reichsanzeigers 
vom Jahre 1904 erlassenen Bekanntmachung vom 23. Dezember 1904 ist auf Grund 
der Vorschriften in § 4 und § 9 Ziffer 2 des Gesetzes über die Naturalleistungen für die 
bewaffnete Macht im Frieden (R.-G.-Bl. 189 8 S. 361) der Betrag der für die Natural- 
verpflegung marschierender usw. Truppen zu gewährenden Vergütung für das Jahr 1905 
dahin festgestellt worden, daß an Vergütung für Mann und Tag zu gewähren ist: 
mit Brot: ohne Brot: 
a) für die volle Tageskost 80 65 4. 
b) MMittagskost 40 35 
c) Aobendkost 25 20— 
d) - Morgenkost 15 10 
Dresden, den 28. Dezember 1904. 
Kriegsministerium. 
Frhr. v. Hausen. Günther. 
Ausgegeben zu Dresden den 25. Januar 1905. 1.
	        
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