Anlage A.
Von der böhmisch -sächsischen bis zur sächsisch- preußischen Grenze.
Fahrt zu Berg.
Dresdner Pegelstand. # Höchste zulässige Anhängeweise.
l
I. weniger als 1 m unter Null. — —= 5
II. 1 m unter Null bis Null. ————d 2 74
III. über Null — eon
l Wj
Ausnahmen.
IV. Bei jedem Wasserstande. Nur beim Verholen auf kurze
Strecken, beim Verbringen von
Fahrzeugen in die Häfen oder
aus denselben und beim Schleppen
manöorierunfähiger oder beschädigter
Schiffe.
Fahrt zu Tal.
Höchste zulässige ?2 Anhängeweise.
Dreskuer Pegelstand.
l. Bei jedem Wasserstande .
Ausnahmen.
II. Bei jedem Wasserstande. a) durch die Dresdner Brücken,
b) bei Meißen von Niederspaar
bis zur Knorre.
III. Unter Null. ) in der Prossener Furt, —-b)
entlang der Pillnitzer Insel,
c) in der rauhen Furt von Niedermuschütz
bis zum Göhrischfelsen.
7,
IV. Null und über Null. von der Augustusbrücke abwärts 1
bis zur sächsisch-preußischen Lan-I
desgrenze. *
2.
,% 1% qudd