Nr. 16. Bekanntmachung,
die Rangstellung der Geheimen Studienräte in der Hofrangordnung
betreffend;
vom 3. März 1905.
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M it Genehmigung Seiner Majestät des Königs ist den „Geheimen Studienräten“ der
Hofrang in Klasse III Ziffer 4 der Hofrangordnung verliehen worden.
Dresden, den 3. März 1905.
Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts.
v. Sendewitz.
Kotte.
Nr. 17. Verordnung,
eine weitere Abänderung der Prüfungsordnung für das Bureaupersonal
bei der Verwaltung der direkten Stenern betreffend;
vom 14. März 1905.
Des Finanzministerium erachtet es für geboren, von nun an auch die Ergänzungssteuer
zum Gegenstand der Prüfungen für das Bureaupersonal bei der Verwaltung der direkten
Steuern zu erklären. Die Verordnung, die Beförderung und Prüfung der Expedienten
und Bureauassistenten bei der Verwaltung der direkten Steuern betreffend, vom 5. November
1891 (G.= u. V.-Bl. S. 103 flg.) wird daher abgeändert wie folgt:
1. § 6 erhält folgende Fassung:
„Die schriftliche erste (Assistenten-) Prüfung besteht in Fertigung von
3 Arbeiten, nämlich:
1. eines Aufsatzes über eine praktische Frage aus dem Gebiete der Einkommen-
steuer, Grundsteuer oder Ergänzungssteuer,
einer Entscheidung erster Instanz über eine Reklamation oder Berufung in
einer Einkommen= oder Ergänzungssteuersache, sowie
3. in Bearbeitung einer Aufgabe aus dem Gebiete des die Verwaltung der
direkten Steuern betreffenden Kassen= und Rechnungswesens.“
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