Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1906. (72)

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7. a) Im § 44 „Nachsendung der Postsendungen“ ist im Absatz # der letzte 
Satz (Anderung vom 12. Dezember 1901) zu streichen. 
b) In demselben § (44) ist in dem letzten Satze des Absatz lv das 
Wort „Briefsendungen“ durch „Briefe“ zuersetzen. 
8. Im § 46 „Behandlung unbestellbarer Postsendungen am Aufgabeort“ ist in 
dem letzten Satze des Absatz l das Wort „Briefsendungen“ durch 
„Briefe“ zuersetzen. 
9. Im § 48 „Nachlieferung von Zeitungen“ sind im zweiten Satze die 
Worte „ihnen fehlender“ zustreichen. 
Vorstehende Anderungen treten mit dem 1. Juli in Kraft. 
Der Reichskanzler. 
J. V. 
Kraetke. 
  
Druck und Verlag der Königl. Hofbuchdruckerei von C. C. Meindold & Sohne, Dreoden.
	        
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