Metadata : Bismarcks Staatsrecht.

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werden  würden.  Und  ähnliche  Betrachtungen  kehren  immer
wieder,  bei  den  Beratungen  des  Etats  und  der  verschiedenen
successiv  dem  Reichstag  vorgelegten  Steuerprojekte,  z.  B.  der
Börsen=  und  der  Brausteuer,  in  der  Session  1875/76,  der  Tabaksteuer
  in  der  1878er  Session.  Die  liberalen  Parteien  und  das
Zentrum  hielten  für  den  Reichstag  selbst  unbedingt  an  dem  Einnahmebewilligungsrecht,
  wie  es  in  der  Bewilligung  der  Matrikularbeiträge
  gelegen  ist,  als  Minimum  fest,  und  bestanden,
wenn  dieselben  durch  andere  Reichseinnahmen  entbehrlich  werden
sollten,  auf  einen  gleichwertigen  Ersatz  für  den  Reichstag.  Sie
verlangten  aber  daneben  auch  Garantien,  daß  nicht  durch  erhöhte
Reichseinnahmen  in  den  Einzelstaaten  (speziell  in  Preußen)  Einnahmeüberschüsse
  entstehen,  welche  jeder  direkten  Einwirkung  der
Volksvertretung  entzogen  wären;  sie  wollten  deshalb,  daß  Zug
um  Zug  mit  Erhöhung  der  Reichssteuern  eine  entsprechende
Minderung  der  Landessteuern  eintrete,  und  stellten  für  den
Fall  einer  effektiven  Erhöhung  der  Gesamtheit  aller  öffentlichen
Abgaben,  mehr  oder  minder  bestimmt  die  Forderung,  gegen
die  Erhöhung  der  Reichseinnahmen  der  Volksvertretung  in  allen
Einzelstaaten  das  Recht  der  periodischen  Einnahmebewilligung
oder  wenigstens  einigermaßen  äquivalente  Befugnisse  zuzugestehen,
z.  B.  in  Preußen  mindestens  in  die  Quotisierung  der  Einkommensteuer
  einzuwilligen.

Die  konservativen  Parteien  legten  auf  das  Recht  der  Einnahmebewilligung
  nur  einen  untergeordneten  Wert,  indem  sie
in  Übereinstimmung  mit  dem  Reichskanzler  das  Ausgabebewilligungsrecht
  konstitutionell  für  genügend  hielten.  Zu  einem
schließlichen  Austrag  der  Sache  kam  man  1879  durch  den  neuen
Zolltarif  und  die  Tabaksteuer,  welche  die  eigene  Einnahme  des
Reiches  über  eine  die  durchschnittliche  Höhe  der  Matrikularbeiträge
erheblich  übertreffende  Summe  steigerten,  diese  also  entbehrlich
machten  und  infolge  davon  das  Einnahmebewilligungsrecht,  wie
es  bisher  der  Reichstag  in  der  Bewilligung  der  Matrikularbeiträge
  geübt  hatte,  tatsächlich  beseitigt  haben  würde,  wenn
nicht  in  anderer  Weise,  nämlich  durch  den  Frankensteinschen
            
—— Der Gutsbesitzer Küster in Buchhorst ist zum Amtsvorsteher des Bezirks Neuenkrug auf die Dauer von 6 Jahren wieder ernannt worden. Personalveränderungen im Bezirke der Königlich Preußischen Oberzolldirektion für die Provinz Pommern. Befördert: der Oberzollsekretär Seidenberg in Stettin zum Oberzollkontrolleur daselbst. Gestorben: der Zollassistent Riebenstahl in Wangerin am 6. Oktober. 1915. Den Heldentod für König und Vaterland gestorben: der Zollaufseher Bardes in Bahn infolge schwerer im Osten erlittener Verwundung. Personalveränderungen im Bezirk der Kaiserlichen Ober-Postdirektion Stettin. Übertragen ist eine Ober-Postsekretär=Stelle: in Stetrin dem Postsekretär Skrotzki aus Angerburg unter Ernennung zum Ober-Postsekretär. Verliehen ist das Eiserne Kreuz 2. Klasse: dem Postreferendar, Leutnant d. R. Jantzen aus Stettin; den Landbriefträgern, Vize-Wachtmeister d. L. Köpke aus Greifenberg in Pomm,. und Gefreiten d. L. Wegner aus Trent (Rügen), dem Telegraphenvorarbeiter, Unteroffizier d. R. Hein aus Stettin; dem Postinspektor, Armee-Postinspektor Reich aus Anklam; dem Ober-Postsekretär, Feld-Ober=Postsekretr Mirecki'’ aus Stettin; dem Ober-Postassistenten, Feldpostsekretär Karl Müller aus Greifswald; dem Briefträger, Feldpostschaffner Schröter aus Stettin; der Königlich Bayerische Militär-Verdienstorden vierter Klasse mit Schwertern: dem Ober-Postinspektor, Armee-Postinspektor Dr. Hellner aus Stettin; beim Scheiden aus dem Dienste: der Kronenorden dritter Klasse: dem Postmeister, Rechnungsrat Schicke in Stetti Grabow; das Allgemeine Ehrenzeichen in Silber: den Ober-Postschaffnern Horn in Stettin und Wegner in Stralsund. Versetzt sind: Ober-Postsekretär Jacob von Stettin nach Seebad Heringsdorf unter Ernennung zum Postmeister; Postsekretär Brunswig von Barth nach Rostock (Mecklb.); Ober-Postassistent Schulz von Lobsens nach Treptow (Rego); Postverwalter Marwitz von. Zinnowitz a./U. nach Swinemünde unter Ernennung zum Ober-Postassistenten; Postverwalter Giermann von Trent (Rügen) nach Zinnowitz a./U. und Postassistent Wichmann von Herne nach Grimmen. In den Ruhestand tritt: die Telegraphengehilfin Walter in Stettin. Schristleitung im Bureau der Königlichen Regierung in Stettin. Druck von F. Hessenland G. m. b. H. in Stettin. Hierbei der „Offentliche Anzeiger" und „Sonderbeilage zum Offentlichen Anzeiger des Regierungs-Amtsbkatts“.