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werden würden. Und ähnliche Betrachtungen kehren immer
wieder, bei den Beratungen des Etats und der verschiedenen
successiv dem Reichstag vorgelegten Steuerprojekte, z. B. der
Börsen= und der Brausteuer, in der Session 1875/76, der Tabaksteuer
in der 1878er Session. Die liberalen Parteien und das
Zentrum hielten für den Reichstag selbst unbedingt an dem Einnahmebewilligungsrecht,
wie es in der Bewilligung der Matrikularbeiträge
gelegen ist, als Minimum fest, und bestanden,
wenn dieselben durch andere Reichseinnahmen entbehrlich werden
sollten, auf einen gleichwertigen Ersatz für den Reichstag. Sie
verlangten aber daneben auch Garantien, daß nicht durch erhöhte
Reichseinnahmen in den Einzelstaaten (speziell in Preußen) Einnahmeüberschüsse
entstehen, welche jeder direkten Einwirkung der
Volksvertretung entzogen wären; sie wollten deshalb, daß Zug
um Zug mit Erhöhung der Reichssteuern eine entsprechende
Minderung der Landessteuern eintrete, und stellten für den
Fall einer effektiven Erhöhung der Gesamtheit aller öffentlichen
Abgaben, mehr oder minder bestimmt die Forderung, gegen
die Erhöhung der Reichseinnahmen der Volksvertretung in allen
Einzelstaaten das Recht der periodischen Einnahmebewilligung
oder wenigstens einigermaßen äquivalente Befugnisse zuzugestehen,
z. B. in Preußen mindestens in die Quotisierung der Einkommensteuer
einzuwilligen.
Die konservativen Parteien legten auf das Recht der Einnahmebewilligung
nur einen untergeordneten Wert, indem sie
in Übereinstimmung mit dem Reichskanzler das Ausgabebewilligungsrecht
konstitutionell für genügend hielten. Zu einem
schließlichen Austrag der Sache kam man 1879 durch den neuen
Zolltarif und die Tabaksteuer, welche die eigene Einnahme des
Reiches über eine die durchschnittliche Höhe der Matrikularbeiträge
erheblich übertreffende Summe steigerten, diese also entbehrlich
machten und infolge davon das Einnahmebewilligungsrecht, wie
es bisher der Reichstag in der Bewilligung der Matrikularbeiträge
geübt hatte, tatsächlich beseitigt haben würde, wenn
nicht in anderer Weise, nämlich durch den Frankensteinschen
——
Der Gutsbesitzer Küster in Buchhorst ist zum
Amtsvorsteher des Bezirks Neuenkrug auf die Dauer
von 6 Jahren wieder ernannt worden.
Personalveränderungen
im Bezirke der Königlich Preußischen Oberzolldirektion
für die Provinz Pommern.
Befördert:
der Oberzollsekretär Seidenberg in Stettin zum
Oberzollkontrolleur daselbst.
Gestorben:
der Zollassistent Riebenstahl in Wangerin am
6. Oktober. 1915.
Den Heldentod für König und Vaterland
gestorben:
der Zollaufseher Bardes in Bahn infolge schwerer
im Osten erlittener Verwundung.
Personalveränderungen
im Bezirk der Kaiserlichen Ober-Postdirektion Stettin.
Übertragen ist eine Ober-Postsekretär=Stelle:
in Stetrin dem Postsekretär Skrotzki aus Angerburg
unter Ernennung zum Ober-Postsekretär.
Verliehen ist
das Eiserne Kreuz 2. Klasse:
dem Postreferendar, Leutnant d. R. Jantzen aus
Stettin; den Landbriefträgern, Vize-Wachtmeister
d. L. Köpke aus Greifenberg in
Pomm,. und Gefreiten d. L. Wegner aus
Trent (Rügen), dem Telegraphenvorarbeiter,
Unteroffizier d. R. Hein aus Stettin; dem
Postinspektor, Armee-Postinspektor Reich aus
Anklam; dem Ober-Postsekretär, Feld-Ober=Postsekretr
Mirecki'’ aus Stettin; dem
Ober-Postassistenten, Feldpostsekretär Karl
Müller aus Greifswald; dem Briefträger,
Feldpostschaffner Schröter aus Stettin;
der Königlich Bayerische Militär-Verdienstorden
vierter Klasse mit
Schwertern:
dem Ober-Postinspektor, Armee-Postinspektor Dr.
Hellner aus Stettin;
beim Scheiden aus dem Dienste:
der Kronenorden dritter Klasse:
dem Postmeister, Rechnungsrat Schicke in Stetti
Grabow;
das Allgemeine Ehrenzeichen in Silber:
den Ober-Postschaffnern Horn in Stettin und
Wegner in Stralsund.
Versetzt sind:
Ober-Postsekretär Jacob von Stettin nach Seebad
Heringsdorf unter Ernennung zum Postmeister;
Postsekretär Brunswig von Barth nach
Rostock (Mecklb.); Ober-Postassistent Schulz
von Lobsens nach Treptow (Rego); Postverwalter
Marwitz von. Zinnowitz a./U. nach
Swinemünde unter Ernennung zum Ober-Postassistenten;
Postverwalter Giermann
von Trent (Rügen) nach Zinnowitz a./U. und
Postassistent Wichmann von Herne nach
Grimmen.
In den Ruhestand tritt:
die Telegraphengehilfin Walter in Stettin.
Schristleitung im Bureau der Königlichen Regierung in Stettin. Druck von F. Hessenland G. m. b. H. in Stettin.
Hierbei der „Offentliche Anzeiger" und „Sonderbeilage zum Offentlichen Anzeiger des Regierungs-Amtsbkatts“.