Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1908. (74)

— 232 — 
Nr. 43. Bekanntmachung 
wegen Einführung der Verordnung vom 22. Mai 1908 zur Abänderung 
der Verordnung vom 26. Juli 1886, betreffend das Verfahren bei der 
Anstellung von solchen Kantoren und Organisten, deren Kirchendienst nicht 
mit einer bestimmten ständigen Schulstelle verbunden ist, in der Oberlausitz; 
vom 4. Juni 1908. 
Diee Verordnung zur Abänderung der Verordnung vom 26. Juli 1886, betreffend das 
Verfahren bei der Anstellung von solchen Kantoren und Organisten, deren Kirchendienst 
nicht mit einer bestimmten ständigen Schulstelle verbunden ist, vom 22. Mai 1908 (G. 
u. V.-Bl. S. 226) gelangt, nachdem die Provinzialstände der Oberlausitz dazu ihr Ein- 
verständnis erklärt haben, gleichzeitig auch in der Oberlausitz zur Einführung. 
Dresden, am 4. Juni 1908. 
Evangelisch -lutherisches Landeskonsistorium. 
Lotichius. 
Groll. 
  
Nr. 44. Verordnung, 
die Herstellung und den Betrieb von sogenannten Paternoster-Aufzügen 
betreffend; 
vom 8. Februar 1908. 
Da- Ministerium des Innern hat nach Gehör seiner Technischen Deputation beschlossen, 
die aus zwei endlosen, stetig bewegten Ketten und einer Anzahl mit diesen Ketten ver— 
bundenen Fahrbühnen bestehenden sogenannten Paternoster-Aufzüge zur Beförderung 
von Personen in Gewerbeanlagen, Niederlagen, öffentlichen Gebäuden und Gasthäusern 
unter der Bedingung zuzulassen, daß den nachfolgenden Bau= und Betriebsvorschriften 
allenthalben nachgegangen wird. 
Im übrigen bewendet es bei den Bestimmungen der Verordnung vom 26. Jannar 1884 
(G.= u. V.-Bl. S. 9) mit der Maßgabe, daß bei der im § 3 Absatz 2 dieser Verordnung 
vorgeschriebenen Fahr= und Belastungsprobe jede Fahrbühne mit soviel mal 150 kg belastet
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.