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Nr. 43. Bekanntmachung
wegen Einführung der Verordnung vom 22. Mai 1908 zur Abänderung
der Verordnung vom 26. Juli 1886, betreffend das Verfahren bei der
Anstellung von solchen Kantoren und Organisten, deren Kirchendienst nicht
mit einer bestimmten ständigen Schulstelle verbunden ist, in der Oberlausitz;
vom 4. Juni 1908.
Diee Verordnung zur Abänderung der Verordnung vom 26. Juli 1886, betreffend das
Verfahren bei der Anstellung von solchen Kantoren und Organisten, deren Kirchendienst
nicht mit einer bestimmten ständigen Schulstelle verbunden ist, vom 22. Mai 1908 (G.
u. V.-Bl. S. 226) gelangt, nachdem die Provinzialstände der Oberlausitz dazu ihr Ein-
verständnis erklärt haben, gleichzeitig auch in der Oberlausitz zur Einführung.
Dresden, am 4. Juni 1908.
Evangelisch -lutherisches Landeskonsistorium.
Lotichius.
Groll.
Nr. 44. Verordnung,
die Herstellung und den Betrieb von sogenannten Paternoster-Aufzügen
betreffend;
vom 8. Februar 1908.
Da- Ministerium des Innern hat nach Gehör seiner Technischen Deputation beschlossen,
die aus zwei endlosen, stetig bewegten Ketten und einer Anzahl mit diesen Ketten ver—
bundenen Fahrbühnen bestehenden sogenannten Paternoster-Aufzüge zur Beförderung
von Personen in Gewerbeanlagen, Niederlagen, öffentlichen Gebäuden und Gasthäusern
unter der Bedingung zuzulassen, daß den nachfolgenden Bau= und Betriebsvorschriften
allenthalben nachgegangen wird.
Im übrigen bewendet es bei den Bestimmungen der Verordnung vom 26. Jannar 1884
(G.= u. V.-Bl. S. 9) mit der Maßgabe, daß bei der im § 3 Absatz 2 dieser Verordnung
vorgeschriebenen Fahr= und Belastungsprobe jede Fahrbühne mit soviel mal 150 kg belastet