Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1908. (74)

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Zu beiden Seiten der Zugänge ist je ein fester, langer Handgriff anzubringen. 
An der Auffahrtsseite des Aufzugs ist die obere Begrenzung der Zugänge mit je einer 
Sicherheitsvorrichtung auszurüsten, die bei dem Anstoßen einer emporfahrenden, zwischen 
Fahrbühne und Sicherheitsvorrichtung geratenden Person auf die Ausrück= und Brems- 
vorrichtung des Aufzugs einwirkt und den Aufzug rasch zum Stillstande bringt. Die Aus- 
rückvorrichtung muß so beschaffen sein, daß nach ihrer Betätigung nur der Aufzugswärter 
den Aufzug wieder in Betrieb setzen kann. 
4. 
Die Fahrbühnen müssen mit geschlossenen Seitenwänden und einer geschlossenen Rück— 
wand versehen sein. s 
Die Fahrbühnen müssen, wenn sie nur von je einer Person benutzt werden sollen, 
eine Bodenfläche von mindestens 0,75 Meter Breite und Tiefe, wenn sie von zwei Per— 
sonen gleichzeitig benutzt werden sollen, eine solche von mindestens 1,0 Meter Breite und 
0,8 Meter Tiefe erhalten. 
6. 
Die lichte Höhe der Fahrbühnen darf nicht unter 2,2 5 Meter betragen. 
7. 
Der Fußboden der Fahrbühnen muß eine das Ausgleiten tunlichst verhütende Be- 
schaffenheit besitzen. 
Im Fußboden jeder Fahrbühne ist an deren vorderer Seite eine nach oben sich öffnende, 
mindestens 0,25 Meter breite Sicherheitsklappe anzubringen, die bei dem Auftreffen auf 
einen Gegenstand sich öffnet und einen Raum von gleicher Breite freigibt. 
8. 
An den Seitenwänden der Fahrbühnen ist in deren vorderem Teile je ein fester, langer 
Handgriff anzubringen, der von dem an den Zugängen angebrachten genügend weit absteht. 
9. 
Decken der Fahrbühnen sind mit den gleichen Sicherheitsklappen auszurüsten wie die 
Fußböden (Ziffer 7 Absatz 2). Diese Sicherheitsklappen sind mit Vorrichtungen zu versehen, 
die das Besteigen der Fahrstuhldecke verhindern. Im hinteren Teile der Decken dürfen, 
wenn dies erforderlich sein sollte, verschließbare Offnungen angebracht werden, die dem 
Aufzugswärter die Besichtigung und Wartung der Führungen und Förderketten ermöglichen. 
0. 
Die Fahrbühnen sind sowohl bei der senkrechten Fahrt wie auch bei dem Umsetzen im 
Dach= und Untergeschoß an Gleitschienen sicher zu führen.
	        
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