tischen Länder verfolge. England sei hauptsächlich in China interessiert,
wogegen Japan außer seinen Interessen in China „in besonders
hohem Grade auch solche politischer, kommerzieller und
industrieller Natur in Korea“ besitze. Würden diese Interessen,
sei es durch aggressives Vorgehen einer anderen Macht, sei es
durch Unruhen in China oder Korea, bedroht, so stehe es jedem
Vertragspartner frei, Schutzmaßregeln zu ergreifen oder zu intervenieren.
Die beiden folgenden Artikel bestimmten, daß, wenn ein
Teil in kriegerische Verwicklungen mit einer dritten Macht geriete,
der andere Teil neutral bleiben und im Falle des Anschlusses einer
vierten Macht an den Gegner seinem Verbündeten zu Hilfe eilen
sollte.
Wie Graf Hayaschi berichtet, sagte ihm Lord Lansdowne zwei
Tage vor der Unterzeichnung des Vertrages, daß Minister Komura
den Text dem dentschen Gesandten in Tokio vorlegen könnte. Im
Laufe des Tages hätte jedoch Lansdowne seine Ansicht geändert
und durch besonderen Boten bitten lassen, daß Komura erst nach
der Unterzeichnung in London den Vertrag dem deutschen Gesandten
in Tokio bekanntgeben möchte. Da jedoch Komura bereits
auf das erste Telegramm Hayaschis dem deutschen Gesandten
den Text mitgeteilt hätte, wäre nun auch sofort von Lansdowne
dem deutschen Botschafter in London Einsicht in den Vertrag gegeben
worden. Für die Frage einer Beteiligung Dentschlands
an dem Vertrage war dieser Vorfall ziemlich bedeutungslos. Der
Text und der nahe Termin der Unterzeichnung standen schon fest,
und Lord Lansdowne konnte nicht daran gedacht haben, daß
Dentschland ohne weitere Verhandlungen dem fertigen Vertrage
beitreten würde. Die frühzeitige Mitteilung des Inhalts an die
deutschen Vertreter in Tokio und London war die geringste Höflichkeit,
die nach der deutschen Anregung vom Frühjahr 1901,
Japan zu den vertraulichen Besprechungen über das englische
Bündnisangebot heranzuziehen, erwartet werden konnte.
Als die Aufzeichnungen Hayaschis im September 1913 teilweise
bekannt wurden, wollten einzelne deutsche Blätter die Nichtbeteiligung
Dentschlands auf englische Hinterlist zurückführen. Davon
kann im Ernste nicht die Rede sein. Dem Londoner Kabinett
war zur Genüge bekannt, daß sich Deutschland einem Bündnis,
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