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2 Nrlegsamf. Amt
sabren. Man ist immer mehr zu der Erkenntnis gekommen,
daß Berusoberatung und Berufsausbildung
möglichst frühzeitig einsetzen muß. Daraus ergab sich die
RNotwendigkelt eines engen Zusammenarbeitens zwischen
den militärischen Stellen und den Organen der bürgerlichen
Krlegsbeschädigtensürsorge, denen es obllegt, die
Krlegobeschädigten nach ihrer Entlassung aus dem Heere
zu dekreuen. Schon während der Lazarettzeit erfolgt die
Berufsberatung des kriegsunbrauchbar gewordenen
Mannes, und sobald die Arbeitskräfte auch nur teilweise
wlederhergestellt sind, wird mit der praktischen Arbeit begonnen.
Sowest der Zustand des einzelnen Kriegsbeschädigten
es erforderlich macht, findet meist in Verbindung
mit den Lazaretten selbst in besonderen Werkstätten
und Verwundetenschulen aller Art eine Ausbildung zu
einem bürgerlichen Berufe stalt. In immer stcigendem
Maße läßt sich jeht erfreulicherweise auch die Industrie
die Ausbildbung geeigneter Kriegebeschädlgter in ihren
Betrieben selbst angelegen seln. Dies hat gegenüber den
Lazarettwerkstätten den Vorzug, daß bei dieser Art der
Ankernung der Kriegowirtschaft nicht in wesentlichem Amkange
Maschinen, Werkzeuge, Matersal und die zu Unterwessungszwecken
erforderlichen Facharbeiter und Werkmeister
entzogen werden. Auch die Unterbringung des
anugelernten Mannes in eine passende Arbeitsstelle voll-Neht
sich naturgemäß leschter, wenn ihn ein industrielles
Werk anlernt und alsdann selne Einstellung entweder im
eigenen Betrlebe oder bei elner befreundelen Flrma veranlaßf.
Erfreuliche Erfolge haben in Bezug auf die Unterbringung
Krlegsbeschädsgter auch dle für einzelne Be-#ufszweige
bestehenden Arbeitsgemeinschasten zwischen
Mbeitgebern und Arbeilnehmern aufzuweisen. Soweit
eine Anlernung des Kriegsbeschädigten nicht erforderlich
ist, wird dafür gesorgt, daß seine Arbeitskräfte während
beo bssweilen lange dauernden Lazareltaufenthaltes nicht
brachliegen. Die Beschäftigung in gewerdlichen und
landrwirtschaftlichen Betrieben aller Art miürd jedem renesenden
Soldaten gern gestattet, sofern es der Arzt erlaubt
und unter der Voraussetzung, dast ein angemessener
Lohn gewährt wird. Diese Arbeitslherapie hat außer—
ordentlich günstige Wirkung gezeitigt, und die genesenden
Soldaten ergreifen gern die Gelegenheit, sich zu ihren Gebührnissen
noch eine bieweslen recht staltliche Summe
binzu zu verdienen.
Eine wesentliche Einschränkung mußle während des
Krieges mit Rücksscht auf die gewaltigen Berändcrtungen
in unserem Wirtichaftsleben der bisherige Grundsatz erlodren,
daß der Kriegsbeschädigte möglichst seinem
früheren Beruse und zwar in elner Dauersiellung wirder
zugeführt werden muß. Großgewerbezweige, wie die
Textil- und Luxuolndustrie und die gesamte Privalbautätigkelt,
llegen danieder und bieten daher gerade dem
beschränkt Erwerbsfähigen vorläufig kein Forlkommen.
Mit Rüccksicht hlerauf und im Hinblick auf die Notwendig-Mellungen
und Nadmichten
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Mummer 10
keit, alle Menschenkräsie in den Dienst des Krieges zu
stellen, hat das Kriegsamt in einem Erlaß vom 27. 12.
1916 (Nr. 70/12. 16 A 2 S6) die stellov. Generalkommandos
darauf hingewiesen, daß alle Kriegobeschädlgken der
Kriegsarbeit zuzuführen sind. Kriegoarbeit # selbstverständlich
und mit an erster Stelle auch die Arbeit in des
Landwirtschast. Von einer Anlernung der Lomn Lande
stammenden und für landwirtschaftliche Arbeit noch
brauchbaren Leute für dle Kriegsindustrie wird daher abgesehen,
um der Landwirtschaft diese Arbeitskräfte nicht
zu entziehen. Die Heeresverwaltung trifft auch im
übrigen nach Möglichkeit Vorsorge, um den vom Lande
stammenden Kriegöbeschädigten zur Rückkehr in seine
Heimak zu bestimmen, da dort für ihn zweifellos am besten
gesorgt ist.
lleber das gegenwärtige Jiel, alle Kriegobeschädigten
der Kriegsarbeit zuzuführen, besteht Uebereinstimmung
zwischen der Heeresverwaltung und den bürgerlichen
Stellen der Kriegobeschädigtensürsorge. Der Reichsausschuß
der Kriegobeschädigtenfürsorge hat dem berelts genannten
Erlaß des Kriegsamtes vom 27. 1. 10 freudig
zugestimmt und namentlich hervorgehoben, daß durch eine
enge, vertrauensvolle Zufammenarbeit auch alle weiteren
Fragen einer glücklichen Lösung zugeführt werden können.
Auf Grund des planmäßigen Zusammenwirkens der
militärischen und bürgerlichen Stellen vollzleht sich denm
auch z. Zt. die Rückkehr der heeregentlassenen Kriegsbeschädigten
in das wirkschaftliche Leben alles in allem
genommen verhältulsmäßig so glatt, daß erhofft werden
darf, auf dem vom Kriegsamt beschriktenen Wege auch die
besonders schwierige und große Auigabe zu bewältigen,
die Kriegsbeschädigten nach Wiederkehr friedlicher Ver-Hhältussse
ihren ursprünglichen Berusen und dauernden
Stellungen zuzuführen.
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Allgemeines 3
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"Erfahrungsaustausch.
Beim Stabe des Kriegsamtes werden kriegswirtschaftliche
Erfahrungen gesammelt, um vorbildliche Einrichtungel
verollgemeinern und die Wiederholung von Fehlern vermeiden
zu können. Anrehungen und Mitteilungen sind zt
richten an Haupkmann d. L. Büsselberg, Kriegsamt, Stab,
Wissenschaftliche Kommission, Berlin W 9, Leipziger
Platz 13.
Geeignete Vorschläge werden im „Kriegsamt. Autliche
Mitkeillingen und Nachrichten“ unter der Nubrit „Ersa##
rungSaustausch' veröfsontlicht.
Es ist erwünscht, daß der Erfahriugsaustansch L
weitestan Umfange in Anipruch genommen wird,
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