Der Schwarze Adler · Orden.
Ztuakutrn
Königlich Breußischen Ordens
vom
Schwarzen Adler.
Vom I8. Jannar I701.
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Wir Friderich, von GOttes Gnaden, König in Preussen,
Marggraf zu Brandenburg, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerer und Thurfürst, zu Magdeburg,
Cleve, Jülich, Berge, Stettin, pommern, der Cassuben und Wenden, auch in Schlesien zu
Crossen Hertzog, Lurggraf zu Nürnberg, Fürst zu Halberstadt, Minden und Camin, Graf zu
Hohenzollern, der Marck und Ravensberg, Herr zu Ravenstein und der Lande Lauenburg und
ütow, Thun kund und sügen hiemit zu wissen:
Daß Wir bey Annehmung der Königlichen Würde des von Uns gestiffteten Königreichs
Preussen, unter andern auch für nöthig erachtet, einen Königlichen Preußischen Ritter-Orden darinnen
aufzurichten.
Unser Orden de la Generosité, den Wir noch als Printz, und in Unserer zarten Jugend
gestifftet, zeuget genugsam, wie sehr Wir auch schon damahls geneigt gewesen, Rittermäßige Personen
und Thaten von andern zu unterscheiden;
Und da es nachgehends der Güte des Allerhöchsten gefallen, Uns zur Regierung zu bringen,
und nunmehro gar in den Königlichen Stand zu erheben:
So haben Wir, wenigstens bey Unserer itzigen Erhöhung, nicht wohl ermangeln können, die
in Unserer Jugend gehabte gute Intention anitzo völliger an den Tag zu legen, und einen rechten vollkommenen
Ritter-Orden einzuführen:
Senderlich einen solchen, der tüchtig wäre, beydes das Absehen Unsers neusgestiffteten
Reiches und Ordens, und die Pflicht derer von Uns aufgenommenen Ritter recht vorzustellen.
Hierzu hat Uns der Orden vom Schwartzen oder dem Prenbischen Adler, (wie Wir diesen
Unsern Orden benennet) sehr beqvem gedaucht: nicht allein, weilen die meiste Königliche Orden von
einem gewissen Thier den Nahmen führen, sondern weilen auch unter den Thieren der Adler sonderlich
edel; weilen Er ein König des Geflügels, und ein Sinnebild der Gerechtigkeit ist, und bey dem allem
das Preußische Reichs-Wapen machet.
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