fullscreen: Armee-Verordnungs-Blatt Dreißigster Jahrgang (30)

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Kriegsministerium. Berlin den 10. April 1896. 
Allgemeines Kriegs-Departement. 
Nr. 108. 
Außerkraftselzung einiger Ausrüstungs-Nachweisungen. 
Die Ausrüstungs-Nachweisungen: 4 
a) für eine Fußartillerie-Kompagnie mit Bespannung (Haubitzen) 
(Ausgerüstet mit leichten Kastenwagen.) — Druckvorschriften-Etat 434 —, 
b) für eine Munitions-Ko eines Fußartillerie-Bataillons mit Bespannung (Haubitzen) 
(Die Kompagnien sind mit leichten Kastenwagen ausgerüstet.) — Druckoorschriften-Etat 435 —, 
e) für eine Munitions-Fuhrpark-Kolonne eines Artillerie= oder eines Reserve-Artillerie-Belagerungs- 
trains — Druckvorschriften-Etat 409 — 
treten hierdurch außer Kraft. 
No. 14/4. 96. A. 5. Frhr. v. Falkenhausen. 
  
  
  
  
Kriegsministerium. Berlin den 10. April 1896. 
Allgemeines Kriegs-Departement. 
Nr. 109. 
Ausgabe neuer Ausrüstungsnachweisungen. 
Die Ausrüstungs-Nachweisungen 
a) Kr eine Fußartillerie-Kompagnie mit Bespannung (schwere Mörser) und . 
b) für eine Munitions-Kolonne eines Fußartillerie-Bataillons mit Bespannung (schwere Mörser) 
it Fußartillerie-Munitionswagen » 
sind neu aufgestellt worden und werden den betreffenden Dienststellen demnächst zugehen. Dieselben erhalten 
im Druckvorschriften-Etat die Nr. 491 bz. 492. · 
Die bisherige Ausrustuing-Rachweisung für eine Fußartillerie-Kompagnie mit Bespannung (schwere 
Mörser) — Druckvorschriften-Etat 429 — tritt alsdann außer Kraft. 
No. 192/4. 96. A. 5. Frhr. v. Falkenhausen. 
  
Nr. 110. 
* Anstellung von Militäranwärtern als Gerichtsschreibergehülfen. 
Im Einverständnisse mit dem Herrn Kriegsminister wird Folgendes bestimmt: 
Die Stellen der etatsmäßigen Gerichtsschreibergehülfen bei den Landgerichten und den Amts- 
gerichten, sowie der etatsmäßigen Assistenten bei den Staatsanwaltschaften der Landgerichte und der Amts- 
gerichte bleiben den Militäranwärtern ausschließlich vorbehalten. Eine Ausnahme bilden diejenigen Stellen, 
welche für Dolmetscher bestimmt und für welche als Dolmetscher qualifizirte Civilanwärter vorhanden sind. 
Aeltere qualifizirte Militäranwärter haben auch für diese Stellen den Vorrang. 
Von den Stellen der diätarischen Gerichtsschreibergehülfen bei den Landgerichten und den Amts- 
gerichten, sowie der diätarischen Assistenten bei den Staatsanwaltschaften der Landgerichte und der Amtsgerichte 
wird der fünfte Theil der in dem Oberlandesgerichtsbezirk überhaupt vorhandenen Stellen dieser Art den 
Mililäranwärtern ausschließlich vorbehalten. 
Berlin den 23. März 1896. 
Der Justizminister. 
I. 1952. Schönstedt. 
Kriegsministerium. Berlin den 15. April 1896. 
Departement für das Invalidenwesen. 
" Vorstehende Verfügung wird mit dem Bemerken zur Kenntniß der Armee gebracht, daß nach Mit- 
theilung des Herrn Justizministers infolge der Neuregelung der Anstellun wertaalkeifte der Gerichtsschreiberei- 
beamten und der anderweiten Vertheilung dieser Beamten auf die 0 nrlnesferichtebeire während der 
Uebergangszeit — bis zur vollständigen Durchsührung des festgesetzten Vertheilungsplanes — in einigen 
Bezirken Militäranwärter nicht zur Anstellung kommen können. 
Voraussichtlich werden dies die Bezirke des Kammergerichts und der Oberlandesgerichte in Cöln 
und Stettin sein. 
 
	        
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