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(2) Die Rechnung ist mit dem deutlichen Abdrucke des Dienststempels der Gemeindebehörde zu versehen.
(s) In der Zuwachsliste sind die hinzutretenden Steuerpflichtigen in der Regel in alphabetischer
Ordnung aufzuführen.
(4) In der Wegfallsliste sind die Einträge in nachbemerkter Reihenfolge zu bewirken:
M
7 *
— —
’ —
d
2
— — 7
— — —
See.
die Einträge auf grund des vorjährigen Restverzeichnisses,
Einkommen= und Ergänzungssteuerkatasters,
" besonderen Ergänzungssteuerkatasters,
er Zuwachsliste und
unter „Hierüber“ die Erstattungen.
(5) In den Anmerkungsspalten der Zuwachs- und Wegfallslisten sind in den nachstehenden Fällen
folgende in den Mustereinträgen bereits angewendete abgekürzte Angaben nachgelassen:
für „erhöht zufolge eingelegter Berufung“,
„Berfg.“
„§ 29 d. G. «
,,§30Abs.1oderAbs.2d.G.(v.Kl-...
„8 47 d. G. (v. Kl. ... auf Kl. . )“
p„§ 47 d. G.
„ 30 Abs. 4 d. G.“
„§ 88 d. A. V. z. Ekstr. Ges.
„§ 93 Abs. 2 Z. 1 d. A. V. z. Ekstr. Ges.“
„§ 93 Abs. 2 Z. 2 d. A. V. z. Ekstr. Ges.=
„Rückst.“
„E. d. B. S
„E. d. G. B. “ * * -
„E. d. E. K. “ - "ö "
„E. d. Erg. L - 2 —
„E. d. R. K.“ - -
„U. d. O. V. G.“ "
„E. d. F. M. “ *
—
auf Kl. . . .)“
M
* M
t. E.“ für „Entscheidung der Bezirkssteuereinnahme
Gemeindebehörde
Einschätzungskommission
Ergänzungssteuerkommission
Reklamationskommission
„Urteil des Oberverwaltungsgerichts
„Entscheidung des Finanzministeriums“.
„Nachschätzung“ oder „beitragspflichtig
geworden“,
„Nachschätzung von Kl. . . . auf Kl. . . .
auf grund von § 30 Abs. 1 oder
Abs. 2 des Gesetzes",
„Nachzahlung auf laufendes Jahr;
erhöht von Kl. . . . auf Kl . . .“
„Nachzahlung auf fühere Jahre“,
„Berichtigung infolge Anderung der
Einkommensteuer nach der Veran-
lagung“,
„von weiterer Verfolgung ist abgesehen
worden“,
„Erfolglosigkeit
streckung“,
„Konkurs; Anmeldung des Rückstandes
ohne Erfolg geblieben“,
„hat den . terminlichen Betrag un-
bezahlt gelassen"“,
der Zwangsvoll-
auf eingewendete Rekla-
mation (oder anderweite
Reklamation Loder An-
fechtungsklage oder Be-
rufung)“.