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Zitzschewig mit dem Ortsteile Rietzschkegrund, dem Gasthause Drei Linden,
den Landhäusern Hohenhaus, Karlshof, Krapenburg, den Weinbergs-
grundstücken Kynast, Paulsberg, Zechstein und dem Schlosse Wettinhöhe;
b) vom Bezirke des Amtsgerichts Meißen:
Coswig mit dem Ortsteile Spitzgrund,
Kötitz,
Neucoswig,
Staatsforstrevier Kreyern, selbständiger Gutsbezirk, mit den Forsthäusern
Kreyern und Weinböhla;
Tc) vom Bezirke des Amtsgerichts Wilsdruff:
Niederwartha mit dem Ortsteile Gruna und der Hinteren Bachmühle,
Wildberg mit dem Gute Niederwildberg,
Rittergut Wildberg, selbständiger Gutsbezirk.
Das Grundbuch für das Staatsforstrevier Kreyern wird bei dem Amtsgerichte
Kötzschenbroda auch insoweit geführt, als Teile des Reviers zu politischen Bezirken
gehören, die diesem Amtsgerichte nicht zugewiesen werden. Die übrige Gerichtsbar-
keit über diese nichtexemten Revierteile verbleibt dem für den politischen Bezirk, zu
dem die Revierteile gehören, zuständigen Gerichte.
An der Zuständigkeit der Amtsgerichte Dresden und Meißen als Schiffsregister-
gerichte und als Elbzollgerichte wird dadurch, daß Teile ihres Bezirks an das Amts-
gericht Kötzschenbroda übergehen, nichts geändert.
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Die bis zum 30. Juni 1910 bei den Amtsgerichten Dresden, Meißen und Wils-
druff anhängig gewordenen streitigen und nichtstreitigen Rechtssachen, die, wenn das
Amtsgericht Kötzschenbroda schon früher in Wirksamkeit getreten wäre, bei diesem
anhängig zu machen gewesen wären, sind vom 1. Juli 1910 an bei dem Amtsgerichte
Kötzschenbroda fortzustellen. Jedoch verbleibt den Amtsgerichten Dresden, Meißen
und Wilsdruff die Vollstreckung von Freiheitsstrafen jeder Art, die in den auf das
Amtsgericht Kötzschenbroda übergehenden Sachen auferlegt und bis zum 30. Juni 1910
angetreten worden sind. 4
Das Amtsgericht Kötzschenbroda wird dem Landgerichte Dresden #zugewiesen.
Dresden, den 18. Januar 1910.
Ministerium der Justiz.
Dr. v. Otto.
Druck und Verlag der Königl. Hofbuchdruckerei von C. C. Meindold & Söhne in Dresden.
Kurth.