Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1910. (76)

  
  
— 
  
  
  
(Name der Schulanstalt.) 
Hptb.-Nr. 
Entlassungszeugnis 
für 
geboren am zu 
Bekenntnisses, Tochter des 
Erste Schulaufnahme: 
Eintritt in die Anstalt: , Klasse Schuljahr). 
Austritt aus der Anstalt: , Klasse (Schuljahr). 
Grund des Austrittes: 
  
   
(Gwgensur in 
Vetragen 
iP —— — Ziffer, letztere 
Leistungen in Klammer) 
Schulversäumnisse 
  
E 
Direktor (bez. Rektor). * l Klassenlehrer. 
tempe 50 
7 
Bedeutung der Ziffern: I, Ib. = sehr gut; Ia, II, IIb = gut; IIIa, III = genügend; 
IIIb. = kaum genügend; IV = ungenügend. 6 
  
  
  
  
  
  
  
Bemerkung. Bei Schülerinnen, welche zwar die oberste Klasse bis zu Ende besucht, sich aber zur Abgangs- 
prüfung nicht gemeldet haben, ist nach den Schulversäumnissen zu vermerken: „N. hat sich der Abgangs-(Reife= 
prüfung nicht unterzogen.“ Hinsichtlich der Schülerinnen, welche die Abgangsprüfung nicht bestanden haben, s. 8§ 116.
	        
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