Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1910. (76)

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4. die Petition des Restaurateurs Otto Berger in Reckwitz bei Wermsdorf, 
soweit Petent Erstattung des ihm von der Brandversicherungskammer vorenthaltenen 
Versicherungsbetrages für die Umfassungsmauern und Keller fordert, 
5. die Petition des ehemaligen Heizers Moritz Franke in Freiberg um Ge- 
währung einer laufenden Unterstützung und der anläßlich derselben gestellte, die 
Unfallfürsorge für die vom Staate beschäftigten nichtpensionsberechtigten Personen 
betreffende Antrag, 
6. die Petition des Lehrers Otto Becker in Grünbach um Wiedergewährung 
der Alterszulagen, 
7. die Petition der Gebrüder Höhne in Dresden und Freienwalde a. O., 
Schadenersatzansprüche betreffend, und 
8. die Petition wegen Wiedererrichtung eines Amtsgerichts in Schöneck. 
Was die sonst noch von den getreuen Ständen gefaßten Beschlüsse anlangt, 
so behalten Wir Uns die Entschließung auf sie noch vor. 
Wir verbleiben Unseren getreuen Ständen in Huld und Gnaden jederzeit 
wohl beigetan und haben gegenwärtigen, in das Gesetz= und Verordnungsblatt 
aufzunehmenden Landtagsabschied eigenhändig unterschrieben und mit Unserem 
Königlichen Siegel bedrucken lassen. 
Gegeben zu Dresden, den 13. Mai 1910. 
— Friedrich August. 
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Dr. Wilhelm v. Rüger. 
Dr. Viktor v. Otto. 
Dr. Heinrich Beck. 
Christoph Graf Vitzthum v. Eckstädt.
	        
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