Fußbodenbelastungen (ohne Eigenschwere).
kg/qm
In Wohngebäuden und kleinen Geschäftshäusern 200—250
Für Dach= und Zwischenböden zu Hauswirtschaftszwecken 125
In Schulräümen: 250
In größeren Geschäftshäusern und Schankwirtschaften .400—500
In Versammlungsräumen, Turnhallen, Theatern und dergleichen 500
In Fabriken und Werkstätten mit Maschinenbetrieb zum besonderen Nachweis 300—1000
Stark erschütternde Maschinen und Transmissionen sind mit der 1½ fachen
Schwere anzurechnen und ebenso wie schwere Maschinen und Einrichtungsstücke,
z. B. Geldschränke, Setzerkästen usw., als Einzel= beziehentlich Streckenlasten in
Rechnung zu stellen.
Für Heu= und Strohböden (etwa 4 m Stapelhöhe) 400
Für Kornböden (60—70 cm Schütthöhe)n) 500
In Lagerhäusern zum besonderen Nachwmes 500—1200
In Durchfahrten zum besonderen Nachweis, dafern die Berechnung unter An-
nahme der einzelnen Raddrücke nicht größere Werte ergit . .. 800—1250
Für Balkone, Erker, Altanen 2250—400
Für Treppen auf 1 qm Grundrihflache. 1000—600
kg m
Seitlicher Druck gegen Geländer auf 1 m Länge 150—300
Anmerkung: Für einzelne Dachteile (Sparren, Pfetten, Sprosseneisen) flacher begeh-
barer Dächer ist der Nachweis zu führen, daß durch eine in der Mitte wirkende Einzellast von
100 kg (für einzelne, das Dach bei Reinigungs= und Ausbesserungsarbeiten betretende Per-
sonen) bei Weglassung von Schnee= und Winddruck die zulässige Beanspruchung nicht über-
schritten wird.