Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1911. (77)

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s) Zementbeton kg, qem 
im Alter von mindestens 28 Tagen, zu Gründungen. 
Mischungsverhältnis nicht magerer als 
1 Raumteil Portlandzement 
7 Raumteile Kiessand 
9 Raumteile (Naturstein) Kleinschlag 
mit Maschine gemist ...... . . . .. 9 
Hand gemischt. .... ... . . .. ........ 7 
Mischungsverhältnis nicht magerer als 
1 Raumteil Portlandzement 
16 Raumteile Kiessand mit größeren Kieseln 
mit Maschine gemisstt:... 6,5 
= Hand gemist .... . ... 5 
8) Eisenbeton. 
Bei Berechnung der Biegungsmomente und Materialbeanspruchungen und 
bei der Ausführung sind die Leitsätze für die Vorbereitung, Ausführung und 
Prüfung von Eisenbetonbauten (aufgestellt vom Verbande deutscher Architekten- 
und Ingenieur-Vereine und dem deutschen Betonverein 1904) zugrunde zulegen. 
Hiernach sollen in der Voraussetzung, daß der verwendete Beton nach 28,= 
tägiger Erhärtung eine Druckfestigkeit von 180 bis 200 kg/qem und das Eisen 
eine Zugfestigkeit von 3800 bis 4000 kg#/qem besitzt, bei Amwendung der im An- 
hange zu den Leitsätzen gegebenen Annäherungsrechnung die nachstehenden 
Spannungswerte nicht überschritten werden: 
Beton auf Druck bei Biegnggg 40 
- unmittelbaren Druck (in Säulen). . .... . . . .. 35 
- -SchubbeiBiegung......... 4,5 
- -Adhäsion(Haftfestigkeit).............. 7,5 
Eisenauqug................. ....1000 
Für Beton von höherer Druckfestigkeit sind entsprechend höhere Spannungswerte für 
Druck zulässig, bis zu 50 kg/gem. Gleiches gilt von Eisen mit höherer Zugfestigkeit. 
 
	        
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