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Evangelisch-lutherische isheriger Evangelisch-lutherische Bisheriger
atholischer ZX katholischer
Parochie Pfarramtsbezirk Parochie Pfarramtsbezirk
Seifersdorf bei Leisnig Hubertusburg Waldbheimkohne Strafanstalten) Hubertusburg
Simselwitz Meißen Wendishain "
Sitten Hubertusburg Wiederau bei Mittweida Chemnitz I
Tanneberg - Zettlitz Wurzen
Technitz Meißen Ziegra Hubertusburg
Topfseifersdorf Chemnitz J Zschaitz Meißen
Tragnitz Hubertusburg Zschoppach Hubertusburg
Solches wird hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntnis gebracht,
daß insoweit die Verordnung, die Abgrenzung der Bezirke der katholischen Pfarreien
in den Erblanden betreffend, vom 5. Februar 1904 (G.= u. V.-Bl. S. 50) abgeändert
wird. «
Dresden, den 1. April 1911.
Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts.
Dr. Beck.
Graf.
Nr. 26. Verordnung
über die wechselseitige Benachrichtigung der Militär- und Polizeibehörden
von dem Auftreten übertragbarer Krankheiten;
vom 29. April 1911.
Durch die nachstehend abgedruckte Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 28. Fe—
bruar 1911 (R.-G.-Bl. S. 63) sind neue Vorschriften über die Verpflichtung der Militär-
und Polizeibehörden zur gegenseitigen Benachrichtigung über das Auftreten übertrag—
barer Krankheiten erlassen worden.
Das Ministerium des Innern nimmt Veranlassung, die zuständigen Polizei—
behörden auf die genaue Beobachtung dieser Vorschriften besonders hinzuweisen, und
verordnet zu ihrer Ausführung folgendes: