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Nr. 44. Bekanntmachung,
die Einberufung der neunten ordentlichen Landessynode der evangelisch—
lutherischen Kirche betreffend;
vom 31. August 1911.
Die in Evangelicis beauftragten Staatsminister haben beschlossen, die neunte ordent—
liche Landessynode der evangelisch-lutherischen Kirche im Königreich Sachsen
zum 20. September dieses Jahres
einzuberufen.
An die Mitglieder der Landessynode ergehen besondere Einladungen aus dem
Evangelisch-lutherischen Landeskonsistorium.
Dresden, den 31. August 1911.
Die in Evangelicis beauftragten Staatsminister.
Dr. v. Otto. Dr. Beck.
Knüpfer.
Nr. 45. Verordnung
über die veterinärpolizeiliche Beobachtung der Geflügeleinfuhr vom Auslande
und des Verkehrs mit Geflügel;
vom 1. September 1911.
Aoschnitt B der Verordnung, Maßregeln gegen die Geflügelcholera und Hühnerpest
betreffend, vom 1. Februar 1904 (G.= u. V.-Bl. S. 57) wird hiermit aufgehoben.
An seine Stelle treten folgende Vorschriften, die auf Grund von § 7 des Reichsvieh=
seuchengesetzes unter Bezugnahme auf die Ausführungsverordnung zum Viehseuchen-
übereinkommen zwischen dem Deutschen Reiche und Osterreich-Ungarn vom 26. Fe-
bruar 1906 (G.= u. V.-Bl. S. 11) sowic in teilweiser Abänderung dieser Verordnung
erlassen werden.
I. Einfuhr aus dem Reichsauslande.
§ 1. Geflügel (Gänse, Enten, Haushühner einschließlich Perlhühner, Truthühner,
Pfauen und Schwäne) darf aus dem Reichsauslande nach Sachsen nur auf der Eisen-