fullscreen: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsundvierzigster Jahrgang. 1918. (46)

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Besttzsteneramt ............................ . Muster 3. 
Kriegsabgabe 1918-Stenerliste B Nr. (Ausführungebeitimmungen § 25) 
  
Stenererkhläürung 
für die Veranlagung der 
  
  
(Gesellschaftsfirma) 
in . 
(SiydekGeicllfch-tft) 
zur Kriegsabgabe 1918. 
I. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft rechnet vom bis 
II. Der Geschäfts- (Bilanz-) Gewinn betrug") Man# 
a) in den für die Berechnung des Durchschnittsgewinns maßgebenden 
fünf den Kriegsgeschäftsjahren vorangegangenen Jahren, und zwar“) 
vom 19 bis " 19 
I 19 " 19 
- 19 · 19 
- 19 " 19 
I 19 I 19 
· 
b) im vierten Kriegsgeschäftsjahr, und zwar 
vom 19 bis 10 
III. Das Grund- oder Stammkapital der Gesellschaft betrug im vierten Davon waren bzw. 
Kriegsgeschäftsjahre sind eingezahlt 
Mark Mark 
vom 19 bis 19 
  
Bei eingetretenen Veränderungen sind die einzelnen Zeitabschnitte ersichtlich zu machen. 
*) Soweit die Geschäftsberichte und Jahresabschlüsse nebst den Gewinn= und Verlustrechnungen der in Betracht 
kommenden Friedensjahre (5+ 17 des Kriegssteuergesetzes vom 21. Juni 1916) und des vierten Kriegsgeschäftsjahrs (521 
des Gesetzes) sowie die darauf bezüglichen Beschlüsse der Generalversammlungen nicht bereits dem Besitzsteneramt ein- 
gereicht wurden, sind sie der Steuererklärung beizufügen. 
#) Wenn der Friedensgewinn nach den Bestimmungen des Kriegssteuergesetzes vom 21. Juni 1910 bereite fest- 
gestellt ist, bedarf es einer Angabe des Geschäftsgewinns in den einzelnen den Friegegeschäftsjahren vorangegangenen 
Jahren nicht; es genügt die Angabe des Friedensgewinns in einer Summe unter „Mark“. 
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