Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1911. (77)

— 17 — 
87. Bei der Anmeldung sind vorzulegen: 
die Geburtsurkunde, 
ein Nachweis über das religiöse Bekenntnis, 
Zeugnisse über die genossene Vorbildung (Schulentlassungszeugnis, Reifezeugnis), 
amtliche Zeugnisse über das sittliche Verhalten bis zur Zeit der Anmeldung, 
ein Gesundheitszeugnis eines beamteten Arztes, das kurz vor der Anmeldung 
ausgestellt ist, 
6. von solchen Bewerberinnen, die bereits eine lehramtliche Prüfung bestanden 
haben, das Zeugnis über diese Prüfung und ein Zeugnis über die bisherige 
Tätigkeit als Lehrerin, 
7. im Falle der Minderjzährigkeit schriftliche Einwilligung des Vaters oder seines 
Stellvertreters. · 
8. ein selbstverfaßter ausführlicher Lebenslauf. 
Die Anstaltsleiter oder -leiterinnen haben vor der Aufnahme die Zeugnisse über 
die Schulbildung und sonstige Vorbildung der Bewerberinnen zunächst dem Kommissar 
der Anstalt vorzulegen und erst, wenn dieser die Nachweise als ausreichend anerkannt 
hat, die Bewerberinnen zur Aufnahmeprüfung zuzulassen. 
§ 8. Die Ausbildungszeit beträgt in der Regel ein und ein halbes Jahr. Die 
Ausbildung ist ohne Unterbrechung des Lehrgangs durchzuführen. 
§9. Der unterricht umfaßt 
a) an wissenschaftlichen Fächern: 
Pädagogik, Fachmethodik, Stofflehre, Gesundheitslehre, Bürgerkunde, Deutsch, 
Rechnen; 
b) an Fertigkeiten: 
Handarbeiten und Maschinennähen, Zeichnen, Singen, Turnen; 
Ic) Ubungen im Unterrichten. 
§ 10. Der Unterricht in Pädagogik soll die Schülerinnen mit den Grundzügen 
der Psychologie, namentlich des Jugendalters, dem Wichtigsten aus der allgemeinen 
Unterrichts= und Erziehungslehre und Schulkunde, insbesondere den Einrichtungen 
der Lehranstalten, an denen Nadelarbeitsunterricht erteilt wird, und den einschlagenden 
gesetzlichen Bestimmungen vertraut machen, ihnen auch einige Kenntnis von der 
Geschichte der Mädchenerziehung vermitteln. 
3 Stunden woöchentlich. 
§ 11. Der Unterricht in der Fachmethodik, der zu den Lehrübungen und tun- 
lichst auch zu den praktischen Arbeiten in Beziehung zu setzen ist, hat sichere Kenntnis 
der Ziele, des Aufbaues, des Lehrverfahrens, der Lehr= und Lernmittel des Nadel- 
4 
.— 
Anmeldung. 
Ausbildungs- 
zeit. 
Unterrichts- 
fächer. 
Pädagogik. 
Fachmethodik.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.