Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1911. (77)

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die Ernennung eines Rechnungs-Revisors, 
die Bestimmung über die Höhe des Zinsfußes einer neu zu beginnenden Serie, 
die Beschlußfassung über Herabsetzung des Zinsfußes einer Serie, 
die Beschlußfassung über die gänzliche oder teilweise Einstellung von Verwen- 
dungen aus der Anstaltskasse im Sinne von § 71, 
10. die Beschlußfassung über satzungsgemäß eingebrachte Anträge, 
11. die Beschlußfassung über Auflösung der Anstalt, 
12. die Beschlußfassung über den Vermögensanfall nach Auflösung der Anstalt. 
1 S 
—. f 
8 56. 
Einladungen. 
Die Einladung zur Hauptversammlung erfolgt durch den Vorstand vorbehaltlich 
der Bestimmung in 8 74 mittels dreimaliger Bekanntmachung in der Leipziger Zeitung 
unter Einhaltung einer von der ersten Einrückung ab zu berechnenden vierwöchigen 
Frist. 
Der Einladung ist die Tagesordnung beizufügen. 
Die Einladung zur Vorstandssitzung bewirkt der Vorsitzende unter Angabe der 
Tagesordnung brieflich. 
867. 
Wahlverfahren. 
Die Wahlen zu Vorstandsmitgliedern und zu deren Stellvertretern erfordern 
absolute Stimmenmehrheit, jedoch so, daß wenn bei der ersten Wahlhandlung eine 
absolute Stimmenmehrheit nicht erreicht worden ist, bei der zweiten die relative 
Stimmenmehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. 
Durch Zuruf dürfen diese Wahlen nur erfolgen, wenn aus der Mitte der Wähler 
der Antrag darauf gestellt worden und ein Widerspruch dagegen nicht erfolgt ist. 
Wird in der Zeit zwischen der ersten Einrückung der Einladung zur Haupt— 
versammlung und der letzteren oder in der Hauptversammlung selbst die Stelle eines 
Mitgliedes oder eines stellvertretenden Mitgliedes frei, so hat der Vorsitzende die 
erforderliche Ersatzwahl auf die Tagesordnung der einberufenen, beziehentlich bereits 
begonnenen Hauptversammlung zu setzen. 
Diese Wahlen, sowie die Wahlen des Vorsitzenden im Vorstande und seiner 
Stellvertreter werden durch den für die Anstalt bestellten Königlichen Kommissar im 
amtlichen Teile der Leipziger Zeitung bekannt gemacht. 
1911. 12
	        
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