Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1912. (78)

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suchung empfiehlt sich auch bei Tieren, die wegen Verdachts der Lungentuberkulose 
untersucht werden, zur Ermittlung einer tuberkulösen Erkrankung der Hinterleibs- 
organe, die das Vorhandensein der Lungentuberkulose in hohem Grade wahrscheinlich 
machen kann (vgl. I Nr. 2 unter a). 
Handelt es sich um die Untersuchung ansteckungsverdächtiger Tiere in einem 
Bestande (8 301), so sind diejenigen Tiere besonders genau zu untersuchen, bei denen 
nach den vorliegenden Angaben verdächtige Krankheitserscheinungen — wie häufiger, 
freiwilliger Husten, Rückgang in der Ernährung, wiederholtes Aufblähen, Atem- 
beschwerden im Stande der Ruhe oder bei der Arbeit, Knoten im Euter, Umrindern, 
unregelmäßiges Rindern, Ausfluß aus der Scheide, Vorhandensein von Krusten und 
Borken an dem der Scham zugekehrten Teile der Schwanzfläche — bestehen, sowie 
diejenigen Tiere, die neben seuchenkranken und der Seuche verdächtigen längere Zeit 
gestanden haben. 
III. 
Bakteriologische Untersuchung. 
Für die zur Feststellung der Tuberkulose erforderlichen bakteriologischen Unter- 
suchungen von Ausscheidungen tuberkuloseverdächtiger Tiere (8 300 Abs. 3) gelten 
folgende Grundsätze: 
1. Entnahme der Proben. 
Die Proben sind so zu entnehmen, daß eine Verunreinigung von außen aus- 
geschlossen ist. Insbesondere müssen Instrumente, die zur Probeentnahme verwendet 
werden, desgleichen Gefäße, in denen die Proben zu einer Untersuchungsstelle gesandt 
werden, vor jedem Gebrauche sorgfältig gereinigt und durch strömenden Dampf, 
kochendes Wasser oder über der Flamme sterilisiert werden. Es hat sich auch der 
die Proben Entnehmende vor jeder Probenentnahme die Hände mit warmem Wasser 
und Seife zu waschen, mit einem geeigneten Desinfektionsmittel nachzuspülen und 
hierauf zu trocknen. 
Bei Verdacht der Lungentuberkulose ist als Probe zur bakteriologischen Unter- 
suchung Material zu entnehmen, das nach einem Hustenstoß aus der Lunge aus- 
geworfen wird. (Entnahme aus der Rachenhöhle mit einem Rachenlöffel oder mit 
der eingeführten Hand oder Entnahme auf andere geeignete Weise.) 
Bei Verdacht der Eutertuberkulose wird eine Milchprobe in der Menge von 
etwa 100 cem entnommen, nachdem das Euter mit warmem Wasser und Seife ab- 
gewaschen und hierauf mit 50 prozentigem Spiritus abgerieben und mit steriler Watte 
oder einem frisch gewaschenen Tuche abgetrocknet worden ist. Die erste Milch aus 
den Strichen der erkrankten Viertel wird beseitigt und erst die weitere in die Probe-
	        
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