Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1912. (78)

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3. Chlorkalk milch. Diese wird aus Chlorkalk (Calcaria chlorata des Deutschen 
Arzneibuchs), der in dicht geschlossenen Gefäßen vor Licht geschützt aufbewahrt 
war und stechenden Chlorgeruch besitzen muß, in der Weise hergestellt, daß zu 
je 1 Liter Chlorkalk allmählich unter stetem Rühren 3 oder 20 Liter Wasser 
hinzugesetzt werden (dicke und dünne Chlorkalkmilch). Chlorkalkmilch ist 
jedesmal vor dem Gebrauche frisch zu bereiten. 
4. Verdünntes Kresolwasser (2,5 prozentig)?). Zur Herstellung werden 
50 cem Kresolseifenlösung (Liquor Cresoli saponatus des Deutschen Arznei- 
buchs) mit Wasser zu 1 Liter Desinfektionsflüssigkeit aufgefüllt und gut durch- 
gemischt. 
5. Karbolsäurelösung (etwa 3 prozentig). Zur Bereitung werden 30 cem 
verflüssigte Karbolsäure (Aciacum carbolicum lquefactum des Deutschen 
Arzneibuchs) mit Wasser zu 1 Liter Desinfektionsflüssigkeit aufgefüllt und gut 
durchgemischt. 
6. Kresolschwefelsäurelösung (3 prozentig). Zur Herstellung werden zunächst 
2 Raumteile rohes Kresol (Cresolum crudum des Deutschen Arzneibuchs) mit 
1 Raumteil roher Schwefelsäure (Acickum sulfkuricum crudum des Deutschen 
Arzneibuchs) bei gewöhnlicher Temperatur gemischt. Von dieser Mischung 
werden frühestens 24 Stunden nach ihrer Zubereitung 30 cem mit Wasser zu 
1 Liter Desinfektionsflüssigkeit aufgefüllt und gut gemischt. Die Kresolschwefel- 
säuremischung ist hierzu binnen 3 Monaten nach ihrer Herstellung zu verwenden. 
Wird die Kresolschwefelsäurelösung zur Desinfektion von Plätzen im 
Freien (Hofräumen, Ladestellen usw.) verwandt, so ist sie bei Frostwetter zur 
Verhütung der Eisbildung zuvor mit Kochsalz (0,5 bis 1 kg auf 10 Liter 
Kresolschwefelsäurelösung) unter sorgfältigem Umrühren zu vermischen. 
Ställe, Höfe, Geräte usw., die mit Soda= oder Seifenlösung gereinigt 
wurden, sind vor der Desinfektion mit Kresolschwefelsäurelösung durch Ab- 
spülen mit Wasser von den Soda= oder Seifenresten zu befreien. 
7. Sublimatlösung (0,1 prozentig). Zur Herstellung wird je 1 g Sublimat und 
Kochsalz unter Zusatz einer kleinen Menge roten Farbstoffs oder eine der 
käuflichen rosa gefärbten Sublimatpastillen (Pastilli hydrargyri bichlorati des 
Deutschen Arzneibuchs), mit 1 9 Sublimat, in 1 Liter Wasser aufgelöst. 
Ställe, Höfe, Geräte usw., die mit Soda= oder Seifenlösung gereinigt 
wurden, sind vor der Desinfektion mit Sublimatlösung durch Abspülen mit 
  
*) Bei Schweineseuche und Schweinepest ist 6 prozentiges Kresolwasser zu verwenden. 
Zu seiner Herstellung sind statt der oben erwähnten 50 cem Kresolseifenlösung 120 cem dieser 
Lösung erforderlich.
	        
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