Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1912. (78)

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Lage und Beschaffenheit der Zunge. Wenn sich Flüssigkeit aus der Nase oder dem 
Maule ergießt, so ist deren Beschaffenheit genau anzugeben. Dann folgt die Unter— 
suchung des Halses, der Brust, des Bauches, des Rückens, des Schwanzes, des Afters, 
der äußeren Geschlechtsteile, der Milchdrüsen und der Gliedmaßen. 
(4) Zeigt sich an irgendeinem Teile eine Veränderung (Geschwür, Wunde, An- 
schwellung), so sind ihre Lage, Richtung und Größe anzugeben. Eine genaue Unter- 
suchung der veränderten Teile, wobei Einschnitte herzustellen sind, wird am zweck- 
mäßigsten bei der inneren Besichtigung der Teile ausgeführt. 
B. Innere Zesichtigung. 
1. Allgemeine Bestimmungen. 
10. 
(1) Zum Zwecke der inneren Besichtigung wird der Kadaver in der Regel auf 
den Rücken gelegt und in dieser Lage während der Zerlegung belassen. 
(2) Vor der Offnung der Höhlen wird entweder die Haut vom Kadaver ganz 
abgetrennt oder nur ein langer Schnitt durch die Haut gemacht, der am Kinnwinkel 
beginnt, in der Richtung der Luftröhre, zwischen beiden Vorderschenkeln links vom 
Nabel bis an den Schlauch oder das Euter verläuft und sich hier in zwei Schenkel 
teilt, die rechts und links von den genannten Teilen bis an den Sitzbeinausschnitt 
reichen. Am Bauche ist dieser Schnitt nicht sogleich bis in die Bauchhöhle, sondern 
nur bis in die Unterhaut zu führen. Vom Halse wird die Haut so weit abgetrennt, 
daß der Raum zwischen den beiden Unterkieferästen, ferner die Ohrspeicheldrüsen 
und die Luftröhre bloßgelegt sind. Am Bauche und an der Brust wird die Haut vom 
Längsschnitt aus in der Richtung gegen die Wirbelsäule abgetrennt. Die Vorder- 
schenkel werden vom Brustkorb und die Hinterschenkel vom Becken abgelöst und zur 
Seite gelegt. 
(3) Zuerst wird die Bauchhöhle, dann die Brusthöhle und zuletzt die Kopfhöhle 
geöffnet. Die Offnung des Wirbelkanals oder einzelner Gelenkhöhlen geschieht, wenn 
in ihnen Abweichungen zu vermuten sind. 
(4) Liegt ein bestimmter Verdacht in bezug auf die Krankheit vor, an der das 
Tier gelitten hat, so ist mit derjenigen Höhle zu beginnen, in der die wichtigsten Ver- 
änderungen zu erwarten sind. 
(6) In jeder Höhle ist der ungewöhnliche Inhalt (Gas, fremde Körper, Gerinnsel 
oder Flüssigkeit), in der Bauchhöhle auch der Inhalt des Magens und Darms zu 
ermitteln; die Menge der in einer Höhle etwa vorhandenen Flüssigkeit ist nach Maß 
oder Gewicht zu bestimmen. Ferner sind die Lage der in den Höhlen gelegenen Organe 
1912. 29
	        
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