Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1912. (78)

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und die Farbe und Beschaffenheit der vorliegenden Teile anzugeben. Schließlich 
ist jedes Organ äußerlich und innerlich zu prüfen. 
2. Offnung der Bauchhöhle. 
S II. 
(1) Die Vorhaut und der Penis oder das Euter sind zurückzulegen, indem ihre 
Aufhängebänder durchschnitten werden. Dann ist die Bauchhöhle durch einen Längs— 
und Querschnitt zu öffnen. Der Längsschnitt erstreckt sich vom Schaufelknorpel bis 
zur Schambeinfuge, der Querschnitt vom hinteren Rande der letzten Rippe der einen 
Seite bis zum hinteren Rande der letzten Rippe der anderen Seite. Bei der An- 
legung des Längsschnitts ist jede Verletzung der dicht an der Bauchwand gelegenen 
Organe zu vermeiden. Es ist deshalb zuerst nur ein ganz kleiner Einschnitt hinter 
dem Schaufelknorpel in das Bauchfell zu machen und beim Einschneiden darauf zu 
finger und sodann der Mittelfinger der linken Hand in die Bauchhöhle eingeführt 
und die Bauchdecke von den Eingeweiden der Bauchhöhle abgehoben und zwischen 
beiden Fingern der Schnitt durch die Bauchwand in der Richtung der Mittellinie 
und links vom Nabel bis zur Schambeinfuge fortgesetzt. Dann ist der Querschnitt 
zu machen, der am hinteren Rande der letzten Rippen verläuft und an dem außen- 
seitigen Rande der großen Lendenmuskeln endet. 
(2) Nach dieser breiten Offnung der Bauchhöhle werden die allgemeinen Ver- 
hältnisse der Bauchhöhle bestimmt, zu denen ein etwa vorhandener ungewöhnlicher 
Inhalt, die Lage und Farbe sowie das sonstige Aussehen der vorliegenden Teile und 
der Stand des Zwerchfells gehören. 
(s) Wenn die tödliche Krankheit an den Organen der Bauchhöhle zu suchen ist, 
empfiehlt es sich, an die Offnung der Bauchhöhle ihre Untersuchung (§ 13) sofort 
anzuschließen. In der Regel aber ist nach Offnung der Bauchhöhle und Feststellung 
ihrer allgemeinen Verhältnisse die Untersuchung der Brusthöhle vorzunehmen und 
hierauf erst die weitere Prüfung der Bauchhöhle auszuführen. 
3. Offnung und Untersuchung der Brusthöhle. 
12. 
(1) Zunächst werden die Weichteile vom Brustkorb abgelöst und untersucht. 
Wenn Veränderungen angetroffen werden, sind Schnitte durch die Brustwände 
zu legen.
	        
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