Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1912. (78)

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wird nach Menge, Aussehen und Gerinnungszustand bestimmt. Die Weite der Off- 
nungen wird durch vorsichtiges Einführen der zugespitzten Faust vom Vorhof aus 
festgestellt. 
Dann wird das Herz herausgeschnitten und die Weite des Anfangsteils der 
Aorta und der Lungenarterie sowie die Dicke seiner Wandungen geprüft. Darauf 
folgt die Untersuchung der Schlußfähigkeit der an den arteriellen Mündungen ge- 
legenen halbmondförmigen Klappen. 
Endlich findet die volle Offnung der beiden Herzkammern statt, um die Be- 
schaffenheit der zwischen den Vor= und Herzkammern gelegenen Klappen mit den 
zugehörigen Sehnenfäden und Papillarmuskeln, der halbmondförmigen Klappen der 
Aorta und Lungenarterie, der Scheidewand der Herz= und Vorkammern, der Innen- 
haut des Herzens und des Herzmuskels (Dicke, Farbe und sonstige Beschaffenheit) 
festzustellen. Auch die Untersuchung der Kranzgefäße darf nicht unterbleiben. 
(2) Die Untersuchung der übrigen Teile der Lungenarterie ist mit derjenigen 
der Lunge und die des Brustteils der Aorta mit derjenigen des Bauchteils zu verbinden. 
(ne) Demnächst folgt die Untersuchung der Lungen. Um die Lungen genau 
untersuchen zu können, müssen sie aus der Brusthöhle herausgenommen werden. Dies 
muß vorsichtig geschehen, damit das Lungengewebe nicht zerrissen oder gedrückt wird. 
Sind Verwachsungen zwischen den Lungen und der Rippenwand vorhanden, so sind 
sie nicht zu durchschneiden, sondern es ist das Rippenfell an den betreffenden Stellen 
mitzuentfernen. Nachdem die Lungen herausgenommen worden sind, werden ihre 
Größe, Gestalt, Farbe und Konsistenz bestimmt. Endlich müssen große, glatte Ein- 
schnitte in die Lungen gemacht werden, um ihre innere Einrichtung festzustellen. 
Soll endlich der Zustand der Blutgefäße und Luftröhrenäste ermittelt werden, so 
müssen sie mit der Schere aufgeschnitten und bis in ihre Verästelungen verfolgt werden. 
(11) An die Untersuchung der Lungen schließt sich diejenige der oberen Ab- 
schnitte der Rippen an. 
(12) In denjenigen Fällen, in denen eine vollständige Zerlegung der Brust- 
organe aus irgend einem Grunde nicht erforderlich erscheint, es aber angezeigt ist, 
ihre allgemeinen Verhältnisse kennen zu lernen oder nur ein einzelnes Organ genauer 
zu untersuchen, kann ein verkürztes Verfahren angewandt werden. Man nimmt 
die Lungen im Zusammenhange mit dem Herzen und den Halsorganen heraus und 
trennt hierauf die einzelnen Teile je nach Bedürfnis voneinander, um sie zu unter- 
suchen, oder nimmt die Untersuchung vor, ohne den Zusammenhang der Teile auf- 
zuheben.
	        
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