Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1912. (78)

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8. Untersuchung der Gliedmaßen. 
817. 
Nachdem die Haut abgezogen worden ist, erfolgt die Untersuchung der Glied— 
maßen im allgemeinen im Anschluß an die anatomische Einrichtung der Teile und 
an etwa vorhandene, im einzelnen Falle sich schon von außen kennzeichnende Ver— 
änderungen. Insbesondere ist das Verhalten der großen Blutgefäße, die unter Um— 
ständen ihrem ganzen Verlaufe nach freigelegt und geöffnet werden müssen, der großen 
Lymphgefäße mit den sich anschließenden Lymphknoten, die stets durch Einschneiden 
genau untersucht werden müssen, zu berücksichtigen. Hieraus ergibt sich, daß die zur 
Untersuchung der Weichteile der Gliedmaßen vorzunehmenden Schnitte möglichst in 
einer dem Verlaufe der Blut= und Lymphgefäßstämme entsprechenden Richtung 
geführt werden müssen, und daß die Untersuchung der Gelenke, deren zweckmäßigste 
Offnung meist durch Querschnitte zu vollziehen ist, gewöhnlich zuletzt erfolgen muß. 
Schließlich sind in Fällen, in denen Veränderungen an den inneren Abschnitten der 
Knochen erwartet werden können, nach genauer Besichtigung der äußeren Knochen- 
weichteile (Beinhaut, Bandapparate) die Knochen herauszuschneiden und nach Durch- 
sägung weiter zu untersuchen. Wo es nötig ist, die inneren Teile der Hufe, Klauen usw. 
zu untersuchen, sind die Hornkapseln abzutrennen; doch genügt es oft, die Hufe, 
Klauen usw. im Pfeildurchmesser zu durchsägen oder zu durchschneiden. 
9. Die Offnung des Wirbelkanals. 
0 18. 
Die Wirbelsäule wird an der Rückenseite geöffnet. Nachdem die Haut vom Rumpfe 
vollständig abgezogen, die Gliedmaßen und die Rippen entfernt und die Muskeln 
von den Dornfortsätzen und den Bogenstücken abgetrennt worden sind, wobei auf 
die Beschaffenheit der genannten Teile und namentlich auf Knochenbrüche zu achten 
ist, werden die Dornfortsätze mit den anstoßenden Teilen der Wirbelbogen abgemeißelt. 
Hierbei ist jede Verletzung der Rückenmarkshäute sorgfältig zu vermeiden. Darauf 
untersucht man die äußere Fläche der harten Rückenmarkshaut, und es wird, nach- 
dem sie durch einen Längsschnitt geöffnet worden ist, etwaiger ungewöhnlicher Inhalt, 
z. B. Flüssigkeit, ermittelt. Dann prüft man die Beschaffenheit des oberen Abschnitts 
der weichen Rückenmarkshaut. Demnächst wird die harte Rückenmarkshaut mit dem 
Rückenmark aus dem Wirbelkanale herausgenommen, indem auf jeder Seite durch 
einen Längsschnitt die Nervenwurzeln nach und nach durchschnitten werden. Sollte 
eine Untersuchung des Gehirns noch nicht stattgefunden haben, so wird das Rücken- 
30“
	        
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