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Nr. 27. Verordnung
über das Hebammenwesen;
vom 13. April 1912.
Die unterzeichneten Ministerien haben beschlossen, die Unterrichtskurse für Heb—
ammen bei den Hebammenlehranstalten der Königlichen Frauenklinik zu Dresden
und der Universitäts-Frauenklinik zu Leipzig vom Jahre 1913 ab von 6 Monaten auf
9 Monate zu verlängern.
Die Dmonatigen Unterrichtskurse beginnen erstmalig bei der Königlichen Frauen-
klinik zu Dresden am 1. Jannar 1913 und bei der Universitäts-Frauenklinik zu Leipzig
am 1. Februar 1913.
Die folgenden Unterrichtskurse schließen sich den vorhergehenden unmittelbar an.
Dresden, am 13. April 1912.
Die Ministerien des Kultus und öffentlichen Unterrichts
und des Innern.
Dr. Beck. Graf Vitzthum v. Eckstädt.
Canis.
Nr. 28. Bekanntmachung,
die Erteilung der Erlaubnis zum Betriebe von Wettunternehmungen für
öffentlich veranstaltete Pferderennen betreffend;
vom 17. April 1912.
Auf Grund von 81 des Gesetzes, betreffend die Wetten bei öffentlich veranstalteten
Pferderennen, vom 4. Juli 1905 (R.-G.-Bl. S. 595) und Ziffer I der dazu erlassenen
Ausführungsbestimmungen des Bundesrates (Zentralblatt für das Deutsche Reich 1906
S. 531) wird bestimmt, daß die Erlaubnis zum Betrieb eines Wettunternehmens für