Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1912. (78)

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öffentlich veranstaltete Pferderennen von den Ministerien des Innern und der Finanzen 
gemeinsam zu erteilen ist. 
Dresden, den 17. April 1912. 
Die Ministerien des Innern und der Finanzen. 
Graf Vitzthum v. Eckstädt. v. Seydewitz. 
Schneider. 
  
  
Nr. 29. Bekanntmachung, 
Anderung des Musters zu dem Quittungsbuche für Invaliden und Renten- 
empfänger betreffend; 
vom 1. Mai 1912. 
Der Bundesrat hat in der Sitzung vom 16. März 1912 beschlossen, daß die in Ziffer? 
Absatz 7 der vom Reichskanzler unter dem 19. Juni 1906 (Zentralblatt für das Deutsche 
Reich S. 662) und vom Kriegsministerium unter dem 5. Juli 1906 (G.= u. V.-Bl. 
S. 211) bekannt gemachten Ausführungsbestimmungen zum Mannschaftsversorgungs- 
gesetze vorgeschriebenen Quittungsbücher fortan nach dem beiliegenden Muster an- 
zufertigen sind. — 
Gleichzeitig hat er den Reichskanzler ermächtigt, Anderungen des Musters, die 
lediglich formaler Natur sind oder eine Wiedergabe von Gesetzes= oder sonstigen Be- 
stimmungen bedeuten, anzuordnen. 
Vom Reichskanzler ist die vom Bundesrate beschlossene Abänderung unter dem 
16. April 1912 (Zentralblatt für das Deutsche Reich S. 280) bekannt gemacht worden. 
Dresden, den 1. Mai 1912. 
Kriegsministerium. 
Frhr. v. Hausen. 
Puschner.
	        
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